Cécile Lecomte, auch bekannt als „Eichhörnchen“, ist seit vielen Jahren als Umweltschutz-, Bürgerrechts- und Menschenrechtsaktivistin engagiert und erfolgreich aktiv. In ihrem Buch „Kommen Sie da runter!“ berichtet sie von ihren umfangreichen Erfahrungen mit Polizei und Geheimdiensten und die an ihr ausgeübten Repressionsmaßnahmen. Das Buch beinhaltet auch eine Kurzgeschichte, die anschaulicher machen kann, dass das drohende neue Polizeigesetz für Niedersachsen („NPOG“) weit mehr ist als das Gesetz gegen „islamistische Terroristen“, als das es medial von SPD und CDU gerne der uninformierten Öffentlichkeit zu verkaufen versucht wird.
Anders als die in unserer freiheitsfoo-NPOG-Stellungnahme zu Beginn angeführte Kurzgeschichte (hier vom NDR „verfilmt“) ist das, was das Eichhörnchen berichtet, leider keine Fiktion sondern gelebte Polizeipraxis im Hier und Jetzt.
Nachfolgend nun der Blogbeitrag des Eichhörnchens, den wir hier freundlicherweise teilen dürfen. Die Quelle des Blogbeitrags ist hier, der lesenswerte Blog des Klettertierchens findet sich im Gesamten hier.
Aus gegebenem Anlass, nämlich der drohenden Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes und notwendigen Protesten dagegen, veröffentliche ich eine Kurzgeschichte aus meinem Buch Kommen Sie darunter!
Das Polizeigesetz ermöglicht nämlich jetzt schon viel Willkür. Die Maßnahmen, die die Polizei trifft, sind jedoch oft rechtswidrig – wie die Überwachung aus dieser Kurzgeschichte. Mit dem neuen Polizeigesetz werden die Möglichkeiten der Polizei ausgeweitet, die bisherigen Rechtswidrigen Maßnahmen der Polizei legalisiert und die Möglichkeiten sich juristisch dagegen zu wehren eingeschränkt. Es ist bitter notwendig, dagegen anzukämpfen. Ansonsten droht der Polizeistaat.
Ich denke, dass meine Kurzgeschichte Einblick darin gibt, was diese neuen Polizeigesetze bedeuten können und wie sie unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung gegen politisch engagierte Menschen Anwendung finden. Zu den Hintergründen der damaligen Überwachung gibt es Infos auf meiner Homepage.
Die Pressekonferenz der Polizei nach Ankunft eines Castortransportes im atomaren Zwischenlager Gorleben hat Tradition. Die Polizeiführer stellen sich hin und erklären, wie furchtbar die DemonstrantInnen waren. Beeindruckende Zahlen, zum Beispiel von »gewaltbereiten« DemonstrantInnen und verletzten PolizistInnen, werden auf den Tisch gelegt. Dass über 10.000 PolizistInnen zur Durchsetzung eines Atomtransportes gegen den Willen der Bevölkerung eingesetzt werden, muss irgendwie gerechtfertigt werden. So darf der Atomstaat beim nächsten Mal weiter aufrüsten und härter durchgreifen.
Wie die Statistik zustande kommt, weiß ich nicht. Meine Erfahrung ist aber, dass die Polizei an telekinetische Kräfte glaubt. Telekinese bezeichnet eine Bewegung, die durch rein geistige Einwirkung hervorgerufen werden kann. Wie beim Castortansport nach Gorleben im Jahre 2006 geschehen.
Wir sind im November 2006. Gefährliche AtomkraftgegnerInnen wie das Eichhörnchen nimmt der Staat gerne schon ein paar Wochen vor dem Transport ins Visier, wer weiß, was sie vor haben.
»Längerfristige Observation mit dem verdeckten Einsatz technischer Mittel zur Gefahrenabwehr« heißt das im Polizeijargon. Benachrichtigt wurde ich postalisch einen Monat später. Das war eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung mit fünf Spezialeinheiten – vier mobilen Einsatzkommandos und einer Fahndungseinheit aus Pirna –, das sichert Arbeitsplätze.
»[…] Sie begab sich in die Walter-Bötscher-Straße und betrat dort eine Schule. Dort hielt sie sich in der Zeit von 18.25 – 19.43 Uhr auf, vermutlich im Lehrerzimmer. […] Sie verließ die Wohnung um 19:43 Uhr und fuhr mit dem Einrad zum Bahnhof Lüneburg […].«
Ein bisschen dämlich haben sich die BeamtInnen sicher gefühlt… Aufschreiben, ob ich mit dem Ein- oder Zweirad durch die Gegend fahre und wann ich mich im Lehrerzimmer aufhalte… stupide Arbeit!
Für die Krönung sorgen aber die Kollegen einer Beweis- und Festnahmeeinheit aus Thüringen am Transporttag. Der Castor war noch gar nicht da und wir waren in der Stadt unterwegs, aber Befehl ist Befehl. Auf den Befehl der Zivilkräfte hin erfolgt in Cowboy-Manier der Zugriff auf fünf RadfahrerInnen. Die Beamten können nicht so gut zählen, sie stürzen sich auf fünf Personen, obwohl vier Personen gemeldet wurden. Eine Person lassen sie schnell weiterfahren.
Das kriege ich alles aber erst im Nachhinein mit. Denn ich bin für wenige Sekunden oder gar Minuten (?) einfach weg. Ein Polizist hat mich von meinem Fahrrad heruntergeschleudert, mein Hinterkopf ist gegen die Bordsteinkante des Gehsteiges geschlagen. Die nächste Erinnerung vom Geschehen? Ich befinde mich auf einem Grünstreifen neben der Straße und werde gefesselt. Ein Krankenwagen ist da. Der wurde aber nicht für mich bestellt. Ich werde belehrt: »Gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr«. Ich verstehe nur Bahnhof.
Weil ich so gefährlich bin, darf ich anschließend zwei Stunden in einem 50 mal 50 Zentimeter großen Käfig im Polizeifahrzeug warten und dann weitere Stunden bis zu meiner Freilassung am Abend in einer »Gefangenensammelstelle« – wie es im Polizeijargon heißt – mit zwei anderen Frauen verbringen. Dort erklärt mir eine Freundin, was geschah. Die Berichte aus der Akte bestätigen dann ihre Schilderungen zur Verletzung des Polizeibeamten:
»Kurzsachverhalt: Bei einem Anhalteversuch der Beschuldigten musste der Fustw. [Funkstreifenwagen] einen Schlenker fahren, um auszuweichen. Dabei stürzte der geschädigte Polizeibeamte aus der geöffneten Schiebetür und verletzte sich.« In einem weiteren Bericht heißt es: »Dabei fiel der Beamte aus dem Fahrzeug und sein rechtes Handgelenk wurde vom Hinterrad erfasst.«
Für die Polizeiführung ist der Vorgang peinlich. Fünf Spezialeinheiten, eine auf Festnahmen spezialisierte Einheit und dann so etwas… Die Logik sagt, dass es keine gute Idee ist, nicht angeschnallt und mit geöffneter Schiebetür zu fahren – aber nein! – für den Unfall können die Polizisten doch nicht verantwortlich sein, das ist für die Statistik nicht gut. Ich bin also für das Geschehen hinter mir – was ich nicht einmal mitbekommen habe – verantwortlich. Ich kann Polizisten zu Fall bringen, ohne sie zu berühren – per Telekinese ?
Die Staatsanwaltschaft ist dem Vortrag der Polizei nicht gefolgt und hat das Verfahren eingestellt. Selbst die Überwachung erklärte die Polizei zwei Jahre später für rechtswidrig. Die Strafvorwürfe bleiben aber in der Polizeiakte gespeichert – zur Begründung der nächsten Überwachungsmaßnahme oder Festnahme. Das belegt nämlich, dass ich ganz schön gefährlich bin! »Gefahrenprognose« wird das genannt.
So wird Statistik – und Stimmungsmache gegen AktivistInnen – gemacht!
Quelle: Aktenzeichen: 3 A 209/07 Verwaltungsgericht Lüneburg