Veröffentlicht: Eine Auflistung der im Zuge des PKK-Verbots strafrechtlich verbotenen „Kennzeichen“

Über die Absurdität des Kennzeichenverbots und dessen willkürlicher, zumindest aber unbestimmter Auslegung, haben wir neulich erst berichtet.

Das Bundesinnenministerium (BMI) will erklärtermaßen nicht öffentlich machen, welche und wie viel Kennzeichen im Detail verboten sind, obwohl deren Benutzung weitreichende strafrechtliche und repressive Konsequenzen haben kann und Versammlungs- und Meinungsfreiheit deutlich einschränken.

Uns ist eine Auflistung verbotener Kennzeichen samt deren Abbildungen zugegangen, die wir hiermit veröffentlichen (siehe rechts), um somit der faktisch bestehenden Rechtsunsicherheit vorzubeugen.

Übrigens hat das BMI einen aktuellen Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zur Veröffentlichung der Inhalte der beiden Rundschreiben zur „Konkretisierung“ des Kennzeichenverbots im Zuge des PKK-Vereinsverbot bislang unbeantwortet gelassen, obwohl die Ein-Monats-Frist zur Erledigung solcher Anträge bereits abgelaufen ist.

Und das noch: Das unten folgende Bild ist nicht verboten. Es handelt sich eindeutig um die Flagge von Französisch Guyana, steht also zweifelsfrei nicht in Verbindung mit dem PKK-Verbot.

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