Während die Bundespolizei (vermutlich zur Unterstützung des Bundeskriminalamts) zum G20-Gipfels Drohnen in und über Hamburg fliegen lassen wird, ist die Benutzung von Drohnen durch andere wie z.B. durch Presse oder Private strikt verboten. Solche Drohnennutzung soll als Straftat bewertet werden. So lässt die Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation mittels Online-Hinweis wissen:
„Während des G20-Gipfels vom 06.07.2017 00:00 Uhr bis 09.07.2017 24:00 Uhr sind Drohnenaufstiege innerhalb des Flugbeschränkungsgebietes (30 nautische Meilen um Hamburg) strengstens untersagt. Die Luftfahrtbehörde Hamburg kann keine Ausnahmeerlaubnis erteilen. Zuwiderhandlungen werden als Straftat verfolgt.“
[Man muss davon ausgehen, dass dieses Verbot eben nicht für die Bundespolizei gilt, auch wenn der Wortlaut des Verbots genau genommen das gar nicht zulassen würde …]
Durchsetzen will die Hamburger Polizei dieses Drohnenflugverbot – nach Informationen, die uns zugetragen worden sind – mittels eines auf der Schulter getragenen, panzerfaustähnlichen Gerätes, das via Wendelantennen mehrere Frequenbänder stören oder manipulieren soll, um unerwünschte Drohnen zum Landen oder zum Absturz zu bringen.
Für diese Technik wurde – sofern die Informationen stimmen – erst Anfang des Jahres bei Airbus Helicopters Donauwörth eine Zertifizierung für den Einsatz der Abwehrtechnik von Hubschraubern aus beantragt, mit dringendem und ausdrücklichen Verweis auf den anstehenden G20-Gipfel in Hamburg.
Von welchem Hersteller die Abwehrtechnik in Form einer „Strahlenwaffe“ stammt und ob es sich dabei um eventuell bereits in anderen Zusammenhängen (beispielsweise beim G7-Gipfel in Elmau in 2015) eingesetzte Drohnen-Abwehrkanonen handelt, ist uns nicht bekannt.
Bekannt ist dagegen, dass die Innenministerkonferenz zur Erarbeitung von Handlungsoptionen zur Abwehr von Drohnen vom Frühjahr 2014 bis Frühjahr 2015 eine Arbeitsgruppe eingerichtet hatte und dass das BKA sich zu den Fragestellungen auch international engagiert.
Auch bekannt ist, dass sich Unternehmen wie ESG, DeDrone, Robin Radar Systems, Diehl Defence, Airbus und Rheinmetall in der Entwicklung von Drohnenerkennungs- und -abwehrsystemen stark engagieren und mit der (nicht immer unberechtigten) Angst vor Drohnen Geschäfte machen.
Die umstrittene Rheinmetall AG verkaufte so beispielsweise jüngst erst zwei Drohnenabwehranlagen an die beiden Schweizer Gefängnisse in Lenzburg und Bostadel in Wert von knapp einer Million Euro und ist – nach eigenen Angaben – „zuversichtlich“ ein ähnliches System auch an den FC Bayern München veräußern zu können. Man erwarte einen „kräftigen Anstieg der Umsätze in dieser Sparte.“