Bundespräsident Steinmeier unterschreibt trotz herber Kritik Gesetzentwurf für ein neues Sonderstrafrecht für Polizisten & Co.

Die Gesetzesverschärfung des Strafgesetzbuches, die u.a. das (angebliche) Anrempeln von Polizisten mit mindestens drei Monaten Gefängnis bestraft, steht aus einer ganzen Reihe von Gründen in der Kritik.

Nicht zuletzt bedeutet dieses Gesetz eine öffentlich bislang wenig thematisierte, „effektive“ Beschneidung der Versammlungsfreiheit durch die Hintertür.

Eben dieses Gesetz hat Bundespräsident Steinmeier am 23.5.2017 (!) unterschrieben und damit die letzte Hürde zum Inkrafttreten aus dem Weg geräumt, so teilt uns dessen Pressestelle heute schriftlich mit.

So bleibt es wieder einmal an der nicht obrigkeitshörigen kritischen Zivilgesellschaft, sich dagegen zur Wehr zu setzen, um die Etablierung eines weiteren bedeutsamen Rückbaus wesentlicher Freiheitsrechte nihcht einfach hinzunehmen. In diesem Kontext wird das neue Gesetz entweder für einen neuen juristischen Kampf sorgen oder aber für den Abbau der Anerkennung/Akzeptanz von Gesetz und Gesetzgeber – mithin also zum Teil genau das Gegenteil dessen, was der Gesetzentwurf angeblich zu erzielen versucht!

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