Tiefbauamt Hannover: Vogelhäuser stören die öffentliche Sicherheit und Ordnung

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Von Nistkasten-Sondernutzungserlaubnissen und der Gefahr für die „Leichtigkeit des Verkehrs“

Im Zusammenhang mit dem 3. internationalen Aktionstag gegen Videoüberwachung haben wir von freiheitsfoo an mehreren Stellen im öffentlichen Raum der Stadt Hannover Kamera-Nistkästen aufgehängt.

Das Tiefbauamt Hannover stört das. Es hat uns (in einem sehr merkwürdigen zeitlichen Verlauf!) zwei „Verfügungen“ zugestellt. Darin meint die Behörde feststellen zu können:

  • Unsere Vogelhäuser benötigten eine „Sondernutzungserlaubnis“, haben Sie aber nicht.
  • Unsere Vogelhäuser stören die „öffentliche Sicherheit und Ordnung“.
  • Unsere Vogelhäuser „gefährden die Leichtigkeit des Verkehrs erheblich“.
  • Unsere Vogelhäuser irritieren die Menschen, die sie für eine Kamera halten könnten und deswegen müssten die Nistkästen ggf. gekennzeichnet werden.

Diese Verfügungen sind zunächst nur per E-Mail bei uns eingegangen (Verfügung-1, Verfügung-2), die darin angekündigte schriftliche Nachreichung ist im ersten Fall mit 4wöchiger Verspätung erfolgt. Wegen der aus unserer Sicht zum Teil sehr schrägen Begründungen und der fehlenden Schriftform haben wir das Ganze zunächst für einen Spaß oder einen Hoax gehalten. Nachdem die „Verfügungen“ nun aber auch mit Verspätung schriftlich, zum Teil sogar per Einschreiben nachgereicht worden sind, scheint es das Amt damit tatsächlich ernst zu meinen.

cctv-nistkasten-praxis14aDarum haben wir dem „Straßenbaulastträger“ einen Brief geschrieben. Darin meinen wir einige Dinge erklären und verständlich machen zu können.

Und wir fragen nach: Wir würden gerne wissen, unter welchen Bedingungen Nistkästen „sondernutzungserlaubnisfrei“ aufgehängt werden dürfen und ab wann die Bereitstellung von Wohnraum für Vögel heutzutage nicht mehr zu einer „Ordnungswidrigkeitsanzeige“ führt.

Vor allem würden wir es sehr begrüßen, wenn die Interpretation des Tiefbauamts dazu führt, daß alle Kameras im öffentlichen Raum, die irgendwie in das Blickfeld von Auto- und Radfahrern geraten, mittels vergleichbaren amtlichen Verfügungen ebenso zwanghaft abgebaut werden würden, wie man das an einem unserer Kamera-Nistkästen praktiziert hat. Das alles selbstverständlich nur im Sinne des Schutzes von Verkehrsteilnehmern und ihrer Leichtigkeit.

Es handelt sich übrigens um dasselbe Tiefbauamt, das rund 13 Jahre lang illegalen Zugriff auf zahlreiche Polizeikameras in Hannover hatte und das erst mit über einjähriger Verzögerung nach Änderung dieser Zustände zugeben mochte. Aber das sollte für die an uns gerichteten Verfügungen und den nüchternen Behördenvorgang ja wohl keine Rolle spielen, oder?

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