
Screenshot aus „Trusted Computing? Yes or No“. Auch nach 20 Jahren noch richtig.
Am Freitag, den 25.9.2026 haben Bundestag und Bundesrat die Änderungen am Bundespolizeigesetz endgültig durchgewunken. Gudula Geuther vom DLF berichtete am Morgen vor den abschließenden Abstimmungen in beiden Gremien dazu.
Zur Erinnerung:
Das mit dieser Gesetzgebung verbundene Aufbohren der Befugnisse der Bundespolizei steht in einer Linie mit den seit vielen Monaten und Bund und Ländern vorangetriebenen Gesetzesänderungen von Landes- und Bundespolizeien und Geheimdiensten.
Ziemlich unisono – und merkwürdig konzertiert wirkend! – rüsten Bund und Länder die so genannten „Sicherheitsbehörden“ mit einer längeren Reihe von sehr umstrittenen, seit einigen Jahren von populistischen Hardlinern geforderte und unter Zuhilfenahme von politischen und gesellschaftlichen Einzelereignissen als Scheinbegründung aus. Dazu gehören (unter anderem):
- „intelligente“ Videoüberwachung, also z.B.
- biometrische Echtzeitüberwachung von Menschen im öffentlichen Raum mittels Videoüberwachung oder auch
- Verhaltens-Scanner im öffentlichen Raum
- Eingriffsbefugnisse in Computer und Handys mittels Staatstrojaner etc. („Quellen
- Telekommunikations-Überwachung“) inkl. Zugriff (und damit potentiell Manipulation) auf gespeicherte Daten
- Nutzung von „KI“ bei der Zusammenführung und Auswertung von Daten über Menschen aus zahlreichen Datenbanken („Palantir“ etc.)
- Ausbau der Befugnisse zum Einsatz von Drohnen (nicht nur in der Luft!)
- mehr Rechte für anlaßlose, „verdachtsunabhängige“ Kontrollen der Polizei – faktischer Nährboden rassistischer Polizeiarbeit (racial profiling)
Im konkreten Fall der Bundespolizei auch noch (ebenfalls u.a.)
- Kennzeichen-Überwachungen
- Fluggastdaten-Übermittlungen
Ach ja: Was dagegen im Vergleich zu vorherigen Gesetzentwürfen gestrichen wurde:
- Kennzeichnungspflicht für Bundespolizist*innen
- Pflicht zur Ausstellung von „Quittungen“ mit denen die Polizei die Rechtsgrundlage ihres Handelns z.B. bei Platzverweisen oder ähnlichem belegen müsste
Hier seien zwei Ausschnitte aus dem oben genannten DLF-Beitrag zum besten gegeben. Beide entstammen der Bundestagsdebatte vom 10. Juli 2026 (Hervorhebungen durch uns):
1. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt:
„Mit einem klaren Bekenntnis zum absoluten Vertrauen gegenüber unseren Sicherheitskräften, den Bundespolizisten, den Bundespolizistinnen, die jeden Tag hochprofessionell, hochengagiert unser Land schützen, Ordnung aufrecht erhalten und unser friedliches Zusammenleben organisieren. Wir geben ihnen die notwendigen Instrumente, noch stärker für unsere Sicherheit zu sorgen. Das braucht Unterstützung, meine Damen und Herren.“
2. Polizeibeamtin und „Polizei-Expertin“ bei den Grünen, Irene Mihalic:
Die Zeiten seien unsicher, antwortet Irene Mihalic von den Grünen. Ja, das erfordere moderne Rechtsgrundlagen, aber nicht diese: „Mit der Einführung der biometrischen Echtzeitüberwachung greift die Koalition nun massiv in die Grundrechte ein aber ohne dass daraus ein realer Sicherheitsgewinn erkennbar wird.“
Interpretation der beiden Parteipolitiker-Ansagen
1. Alexander Dobrindt, „C“SU:

Quelle/Autor dieses Bildes: Demokratie in Bewegung, Landesverband Niedersachsen
Herr Dobrindt hat und fordert „absolutes Vertrauen“ in die „Sicherheitskräfte“. Diese würden die „Ordnung aufrecht erhalten“. Ja, die „organisieren sogar unsere friedliches Zusammenleben“. Rückwärtsgewandter geht’s ja nun gar nicht. Der Innenminister erklärt die Menschen für pauschal unfähig, friedlich miteinander zu leben. Obrigkeitsstaatliche Denke in Reinstform. Und bei Forderungen nach etwas „Absolutem“, in diesem Fall das Einverlangen „absoluten Vertrauens“, der zerstört damit dieses Vertrauen der Menschen in sich. Und beweist üble Geschichtsvergessenheit. „Trust can not be enforded.“
2. Irene Mihalic, Grüne:

Aktuelle Zusammensetzung des Bundesrats (Quelle: Wikipedia)
Schön gesagt, Frau Mihalic. Man könnte wetten, dass sie das aber ganz anders sehen würden, wenn Sie im Bundestag in der Regierung dabei wären. So wie die Grünen in allen sechs von 16 Bundesländern, in denen die Grünen dort eben genau diese Befugnisse für die Länderpolizeien und Landesgeheimdienste durchpauken, die sie im Bundestag so kritisieren. Und die hätten ja auch im Bundesrat intervenieren können … Da geht jedwede Glaubwürdigkeit flöten. Schlimmer noch, auch das Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Aussagen und angeblichen Haltungen politischer Parteien. Mit den bekannten Folgen.
Und die „unsicheren Zeiten“, von denen sie sprechen, die stellen sich für viele Menschen nicht als tatsächliche, faktische Unsicherheit dar, der mittels mehr Polizei und Polizeibefugnissen wirksam begegnet werden könnte. Sondern bilden sich vielmehr durch politisch vorangetriebene soziale Unsicherheiten (und Ungerechtigkeiten) ab, verstärkt durch populistisches und mit Fake-News gewürztes Geschwafel im digitalen Erfahrungs(hall)raum der meisten Menschen.







