Geschichtesvergessener Paradigmenwechsel und Verklappung des Trennungsgebots: Deutsche Geheimdienste nun mit polizeilichen Befugnissen. Politiker*innensprechkritik und Kommentar

Die aktuelle Bundesregierung von CDU und SPD machen aus den deutschen „Nachrichtendiensten“ nach eigenen Bekunden „echte Geheimdienste“ mit polizeilichen Befugnissen im In- und Ausland. Sie sollen (nur unter anderem!) die Erlaubnis bekommen, Cyber-Schläge gegen andere ausführen zu können.

Nadine-Lindner hat am 13.8.2026 in einem Audio-Beitrag für den Deutschlandfunk darüber berichtet (Link/mp3). Ausschnitte daraus:

„Die umfassenden Reformpläne der Bundesregierung für die Nachrichtendienste haben eine Debatte über die Angemessenheit ausgelöst. Dabei steht vor allem die Frage im Mittelpunkt, ob die Ausweitung der Befugnisse für den Verfassungsschutz und den Bundesnachrichtendienst rechtens sind. Denn erstmals sollen sie in bestimmten Fällen die Möglichkeit bekommen, selbst operativ einzugreifen. Das heißt konkret: Der für die Auslandsaufklärung verantwortliche BND könnte die IT-Infrastruktur einer fremden Macht während einer laufenden Cyber- oder Desinformationsattacke auf Deutschland manipulieren und damit verändern. Bislang waren operative Eingriffe der Polizei vorbehalten, Nachrichtendienste sollten nur Informationen gewinnen.“ (ogg)

Soweit die Sachlage. Es geht weiter:

Die CDU-Kanzleramtschefin Nina Warken ist unmittelbar für den BND zuständig und die Koordinatorin der Geheimdienste. Sie verteidigte gestern in den Tagesthemen die Reform gegen Kritik. Ihre Botschaft: Das Trennungsgebot zwischen Diensten und Polizei bleibe erhalten.

„Es bleibt ganz klar beim Trennungsgebot. Es wird auch künftig eingehalten, nur eben in besonderen Fällen, in denen die Polizei, andere Behörden nicht tätig werden können, können künftig auch zum Beispiel der Verfassungsschutz tätig werden. Das ist auch geboten, um eine Vielfalt von Gefahren auch rechtzeitig zu erkennen und auch abwenden zu können.“

Die Trennung wird historisch mit den Erfahrungen im Nationalsozialismus begründet. Damals ging die sogenannte geheime Staatspolizei, kurz Gestapo, mit umfassenden Befugnissen brutal gegen politische Gegner der Nazis sowie gegen Juden vor. Jetzt gehe es um Einzelfälle, noch einmal Kanzleramtschefin Nina Warken:

„Aber es ist alles auch so geregelt, dass Eingriffe nur dann auch vorgenommen werden, wenn sie verhältnismäßig sind, wenn sie einem gewissen Ziel dienen. Und alles wird auch vorab und im Nachgang durch ein unabhängiges Gremium kontrolliert werden.“

Der gestern vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf ist mit 700 Seiten sehr umfangreich. (ogg)

An dieser Stelle möchte man mindestens dreierlei einwerfen:

1.

Nina Warken? Die war doch zuvor Bundesgesundheitsministerin und wurde erst am 29.7.2026 Chefin des Bundeskanzleramts und Bundesministerin für besondere Aufgaben. Also erst gut zwei Wochen zuvor. Die aber meint nun den 700 Seiten langen Gesetzentwurf verstanden und durchdrungen zu haben um eine derlei anmaßende Behauptung aufzustellen, dass das historische Trennungsgebot nicht angetastet werde? Das ist sehr (wage)mutig von ihr.

2.

Das Trennungsgebot „wird auch künftig eingehalten“ und „es bleibt dabei, ganz klar“. Nur eben „in besonderen Fällen“ nicht. Diese Fälle seien „verhältnismäßig“ und sollen „einem gewissen Ziel“ dienen. Ja, was ist denn das für ein Quatsch? Das Trennungsgebot gilt absolut. Was Frau Warken sagt bedeutet dann eben nichts anderes, als dass es nicht mehr gilt. Sondern nur manchmal. Dann ist es aber kein Trennungsgebot mehr.

3.

Über die bisherige tatsächliche Wirksamkeit des parlamentarischen Kontrollgremiums der Geheimdienste ließe sich lange streiten. Ob eine Ausweitung der Befugnisse der Geheimdienste zu einer besseren und unabhängigen Kontrolle der Schlapphüte führt? Mehr als fraglich.

Nebenbei: Wer sich mehr für das Trennungsgebot interessiert, dem sei der freiheitsfoo-Flyer aus dem Jahr 2011 zum Lesen ans Herz gelegt.

Doch noch einmal zurück zum O-Ton des DLF-Beitrags. Da ist nämlich noch etwas:

Für die Grünen hatte sich Konstantin von Notz positiv geäußert, unter anderem in der ARD:

„Wer unsere Freiheit, unseren Wohlstand, unsere Rechtsstaatlichkeit verteidigen will, der braucht Nachrichtendienste, die auch tatsächlich agieren und auch operativ agieren können.“ (ogg)

Der Geheimdienst-Freund Herr von Notz mal wieder. Nun will er unseren „Wohlstand verteidigen“. Alleine diese Zweckformel ist mehr als diskutabel. Dann aber dafür einen Geheimdienst mit polizeilichen Befugnissen zu fordern ist ein weiterer Negativ-Höhepunkt im Verfallsprozess der in der grünen Partei eins hochgehaltenen und geschätzten Grundwerte.

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