Auch das niedersächsische Landesamt für Datenschutz war im Zuge der übereilten Einbringung des Gesetzentwurfs für die Erweiterungen des Polizeigesetzes (NPOG) zu einer Stellungnahme eingeladen worden.
Aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen weigert sich das Amt, das mittels Steuergelder erstellte Gutachten zu veröffentlichen (siehe unseren Blogbeitrag dazu aus dem November 2025).
Nun hat der Landesdatenschutzbeauftragte allerdings vor wenigen Tagen seinen neuen Tätigkeitsbericht 2025 herausgegeben und bezieht sich darin auf den ganzen Vorgang. Man erkennt:
Wir, also das neue Bündnis gegen die geplante Aufbohrung des Nds. Polizeigesetzes – noNPOG 2 – stehen mit unserer Kritik nicht alleine. In vielen Punkten überschneidet sich unsere Kritik mit der des Landesdatenschutzbeauftragten.
Wir zitieren hier aus dem Nds. Landesdatenschutzbericht ohne weitere Kommentierung, lediglich die Hervorhebungen stammen von uns:
Neue Befugnisse im Gesetzentwurf
Der Gesetzentwurf sieht eine Vielzahl an neuen Befugnissen für die Polizei vor. Dies ist auf die Dynamik neuer technischer Entwicklungen und aktueller Bedrohungsszenarien zurückzuführen. Angesichts dessen entwickeln sich die Anforderungen an die Sicherheitsbehörden im Bereich der Gefahrenabwehr und der Kriminalitätsbekämpfung stetig weiter.
So sind etwa Regelungen zur intelligenten Videoüberwachung, zur biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierung, zum nachträglichen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet und zur automatisierten Datenanalyse vorgesehen.
Zudem soll eine Ausweitung des Einsatzes von Fußfesseln in Fällen von häuslicher Gewalt erfolgen. Auch sollen unter anderem Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Drohnen geschaffen werden.
Schriftliche Stellungnahme gegenüber dem Innenministerium
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung hatte uns im Rahmen der Verbandsanhörung die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Dabei äußerten wir mit unserer Stellungnahme vom 29. September 2025 schwerpunktmäßig Kritik an den geplanten neuen Befugnissen mit hoher Eingriffstiefe in Grundrechte.
Zur intelligenten Videoüberwachung forderten wir etwa aufgrund des besonderen Eingriffsgewichts durch Art und Umfang der Überwachung höhere Anforderungen an die Rechtfertigung des Eingriffs in Grundrechte.
Bei der Regelung zur biometrischen Echtzeit-Fernidentifizierung rügten wir unter anderem den vorgesehenen Anwendungsbereich. Dieser erscheint uns insbesondere mit Blick auf die Vielzahl der von der Maßnahme betroffenen Personen und die räumliche Reichweite zu weitreichend.
Der geplante nachträgliche biometrische Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet lässt nach unserer Bewertung eine hinreichende Auseinandersetzung mit den Vorgaben der europäischen KI-Verordnung und der Einhaltung ihrer Vorgaben (zum Beispiel zu verbotenen KI-Praktiken) vermissen. Es fehlen Hinweise zur konkreten technischen Umsetzung. Diese sind allerdings entscheidend, da sich die Maßnahmen auf der Grenze zwischen Hochrisiko-KI-Systemen und in der KI-Verordnung geregelten Verboten von KI-Praktiken bewegen. Darüber hinaus erscheint auch die Menge an Datenbeständen, die für den automatisierten Abgleich herangezogen werden soll, zu ungenau definiert und damit zu unbestimmt und zu weitreichend.
Die Regelung zur automatisierten Datenanalyse stellt nach unserer Einschätzung einen Paradigmenwechsel in der Polizeiarbeit dar. Die automatisierte Datenanalyse setzt voraus, dass alle bisher vorgangsbezogen gespeicherten Daten der Polizei auf einer Analyseplattform zusammengeführt werden. Damit würde die Zweckbindung aufgehoben. Zudem hält die Polizei nicht nur personenbezogene Daten von Verdächtigen, sondern auch von Zeugen, Opfern und auch Unbeteiligten vor, es sollen Daten aus strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und aus Internetquellen einfließen. Verfassungsrechtlich höchst problematisch ist auch die Einbeziehung von Telekommunikationsdaten, wobei auch die Inhalte von Gesprächen umfasst wären. Zudem kritisierten wir die fehlende Begrenzung des Einsatzes von KI-Systemen.
Daneben gaben wir Empfehlungen zur datenschutzkonformen Ausgestaltung ab, wie etwa zu den Regelungen zur Ausweitung des Einsatzes von Fußfesseln in Fällen von häuslicher Gewalt oder zu der Schaffung von Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Drohnen.
Begrüßt haben wir unter anderem die in Paragraf 33 Absatz 6 neu vorgesehene Prüfung, ob bei erlangten Informationen aus Datenerhebungen mit besonderen Mitteln und Methoden der Kernbereich privater Lebensgestaltung tangiert ist. Auch die darin enthaltene Festlegung, im Zweifelsfall den Datenschutzbeauftragten einzubinden, hoben wir ausdrücklich positiv hervor.
Anhörung im Ausschuss
Nach Ende des Berichtszeitraums hat uns der Ausschuss des Landtags für Inneres und Sport neben einer schriftlichen Stellungnahme im Rahmen einer öffentlichen Anhörung am 26. Februar 2026 die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Da trotz der schwerwiegenden Kritik – das Innenministerium unsere Empfehlungen weitestgehend unberücksichtigt ließ oder sie ablehnte, erneuerten wir unsere Bewertungen, nun gegenüber dem Innenausschuss. Wir haben im Ausschuss deutlich gemacht, dass unsere Kritikpunkte nun umso dringender im aktuellen parlamentarischen Verfahren Gehör finden sollten. Das Ziel sollte es sein, einen angemessenen Ausgleich zwischen Sicherheitsinteressen und Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben zu finden.






