Nach der Veröffentlichung der amtlichen Ergebnisse der geräusch- aber nicht reibungslosen Volkszählung 2022 („Zensus“) am 25.6.2024 gab und gibt es derzeit viele Berichte über diese Erfassungsmaßnahme.
Grund für die mediale Beachtung: Eine deutlich nach unten zu korrigierende Einwohnerzahl mitsamt aller sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Finanzhaushalte einzelner Städte und Bundesländer.
Aber auch interessant: Berichte über „Leerstandsquoten“ von Wohnungen und Wohngebäuden. So heißt es in einer Kurznachricht des Deutschlandfunks vom 4.7.2024:
„4,3 Prozent aller Wohnungen in Deutschland stehen teils lange leer. In Deutschland haben im Jahr 2022 rund 1,9 Millionen Wohnungen leer gestanden – mehr als die Hälfte davon seit mehr als einem Jahr.“
Die Volkszählung macht eben nicht alles gut, wie seit der ersten Volkszählung nach vielen Jahren in 2011 und auch darüber hinaus gerne kolportiert wurde und wird. Der „Zensus“ mit all seinen Datenerfassungen und -zusammenziehungen zieht seine Daseinsberechtigung nämlich u.a. daraus, dass er für eine bessere und gerechtere Planung und Verteilung im Bau von Wohnungen, Schulen, Kindergärten, Studienplätzen etc. sorgen würde …
Doch in diesem Beitrag soll das Augenmerk auf ein anderes Detail aus dem bezeichneten DLF-Beitrag gerichtet werden. Darin heißt es nämlich auch:
„Bei der Gebäude- und Wohnungszählung 2022 hatten rund 23 Millionen Wohneigentümer Auskünfte erteilt, dazu rund 8.000 Wohnungsunternehmen.“
Und das ist, wenn man es zahlenmäßig genau nimmt – und das tun die Statistiker ja sonst sehr! – sachlich falsch, wie uns das Statistische Bundesamt („Destatis“) auf Nachfrage hin mitgeteilt hat:
„Bei der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022 haben bundesweit ca. 95 Prozent der etwa 23 Millionen angeschriebenen Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwaltungen Angaben zu ihren Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum gemacht.“
In anderen Worten:
Alleine bei der Gebäude- und Wohnungszählung („GWZ“) haben bundesweit rund 1,15 Millionen Eigentümer*innen die Beauskunftung verweigert.
Tatsächlich haben also nicht 23 Millionen sondern deutlich weniger als 22 Millionen dieser Menschen den vielfältigen Fragen ordnungsgemäß beantwortet.
Dass es millionenfache Bußgelder oder Zwangsgeldverfahren gegeben hätte, davon keine Spur und kein Bericht – siehe alleine unsere Recherchen zu der Situation in Niedersachsen dazu.
Fazit: Die Verweigerung gegen die Volkszählung ist möglich und geht massenhaft vonstatten, wenn auch leise und unaufgeregt – und ohne jegliche medial begleitende Berichterstattung.