Polizei Köln baut Überwachungskamera-Park um, will künftigen Aufwand für Verhüllungen im Zuge von Demonstrationen damit minimieren

Polizeikamera am Ebertplatz in Köln, Zustand März 2020

Über den Hinweis der Bürgerrechtsgruppe „dieDatenschützer Rhein Main“ und dadurch via einer Pressemitteilung der Polizei Köln vom 20.11.2020:

Nachdem die Polizei Köln aufgrund einer Klage engagierter Persönlichkeitsrechts-Aktivist*innen aus Köln auch vor dem OVG Münster/Nordrhein-Westfalen (Az. 15 B 332/20) am 13.3.2020 „mitgeteilt“ bekommen hat, dass jedwede Polizeikamera auf „friedlich verlaufenden“ Demonstrationen nichts zu suchen haben und das auch für die fest („stationär“) installierten Polizeikameras gilt, hat sich diese vom Saulus zum Paulus gewandelt und verlautbart per Pressemitteilung unverhohlen, als sei es für sie immer selbstverständlich gewesen:

Polizeipräsident Uwe Jacob machte sich mit dem Leitenden Polizeidirektor Martin Lotz und Polizeioberrat Alexander Stoll am Freitagnachmittag (20. November) am Bahnhofsvorplatz selbst ein Bild von der neuen Ausstattung und betont: „Die Verfassung schützt die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit als ganz wesentliche Grundrechte. Durch die neue Technik können Versammlungsteilnehmer sich selbst vergewissern, dass sie bei der öffentlichen Meinungskundgabe von der Polizei über die Videoanlagen nicht beobachtet werden“.

Ach!

Leider bedurfte es aber eben erst der nicht unerheblichen privaten Anstrengungen der Engagierten hinter der Kölner Initiative „Kameras stoppen“ und der Gerichte in zwei Instanzen, um die Behörde zu dieser Einsicht zu bringen, um nicht von „zu zwingen“ zu sprechen.

Ergänzt wird das alles durch ein schriftliches Eingeständnis der Polizei, dass die vorherige Videoüberwachung einer friedlichen Demo auf dem Ebertplatz rechtswidrig gewesen ist. Tja, nett, aber zu spät: Eine einmal amputierte Versammlungsfreiheit lässt sich nachträglich nicht mehr flicken …

Nun hat die Polizei Köln also ihren umfangreichen Überwachungskamera-Park umbauen lassen. Wie teuer das die Steuerzahler gekommen ist, darüber schweigt sich die Polizei wohl aus guten Gründen aus. Es dürfte aber auf Dauer die dennoch die kostengünstigere Lösung gewesen sein: In Hannover haben die staatlich organisierten Verhüllungen von Polizeikameras im Zuge von 55 polizeilich dokumentierten Demonstrationen schätzungsweise um die 100.000 Euro gekostet. (Siehe auch: „Verhüllung in ihrer schönsten Form“)

Freilich wäre es noch günstiger gewesen, die Kameras von Anfang an ganz fortzulassen, zumal deren Sinn und Zweck gerade durch die Polizeien Nordrhein-Westfalens selbst nicht nachgewiesen werden konnte.

Polizeikamera-Haufen am Kölner Bahnhofsvorplatz – vor den Änderungsmaßnahmen im März 2020 und danach im November 2020 (rechtes Bild als Bildausschnitt eines Fotos der Polizei Köln aus ihrer Pressemitteilung entnommen)

Ob die von der Polizei nun durchgeführten Änderungen an ihren Überwachungskameras tatsächlich jeden Menschen deutlich machen, ob sie im Zuge von Demonstrationen in Betrieb sind oder nicht, dass freilich wird sich erst vor Ort beweisen müssen. Man darf der Polizei nur wünschen, dass sie sich dahingehend gut hat beraten lassen. Die Kritiker wurden offenbar dazu nicht gefragt bzw. angesprochen – aber das wäre ja auch ein Novum, wenn die Polizei in solchen Fragen sich an die wenden würde, die von ihrer Videoüberwachung betroffen sind …

Dieser Beitrag wurde unter Bericht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.