Was wie eine Selbstverständlichkeit in einer Demokratie klingt, ist leider keine:
Der Niedersächsische Landtag hat ein neues Polizeigesetz (NPOG) verabschiedet. Die Änderungen und Erweiterungen polizeilicher und behördlicher Befugnisse gegenüber dem alten Polizeigesetz (NdsSOG) sind genau so immens wie komplex, der Gesetzentwurf ist selbst für Juristinnen und Juristen so gut wie nicht lesbar und nachvollziehbar.
Jede*r Parlamentarier*in, Jurist*in und politisch interessierte*r Bürger*in würde erwarten, dass es also eine Gegenüberstellung (Synopse) von altem zum neuen Polizeigesetz gibt, anhand derer sofort ersichtlich wird, was genau geändert, ergänzt oder gestrichen worden ist.
Doch Fehlanzeige!
Es gibt zwar eine solche Synopse, diese sei jedoch nur für den internen parlamentarischen Betrieb und nicht für die Veröffentlichung gedacht. Der SPD-Innenpolitiker Watermann versprach einst die Herausgabe der Synopse, brach dieses Versprechen dann aber später. Das Innenministerium weigerte sich lange Zeit ebenso beharrlich und gab erst dann Einblick in das Dokument, nachdem wir versprochen hatten, das Dokument nicht weiter zu veröffentlichen … und fügte dann noch hinzu, dass die Synopse nicht den Anspruch habe, vollständig und fehlerfrei zu sein!
Wir fragen uns: Anhand welcher übersichtsgebenden Dokumente haben die Parlamentarier das neue Polizeigesetz verabschiedet, wenn nicht anhand diesem, das allerdings nicht den Anspruch hat, vollständig und richtig zu sein?
In aufwändiger und rein ehrenamtlicher Arbeit haben Aktivist*innen der Digitalcourage Braunschweig und des freiheitsfoo nun das erledigt, was unserer Ansicht nach die Aufgabe einer auf Nachvollziehbarkeit der Gesetzgebung bedachten Landesregierung gewesen wäre:
Wir veröffentlichen hiermit zwei umfassende Synopsen, die das alte Polizeigesetz Niedersachsens dem neuen übersichtlich gegenüberstellen.
Während die erste 2spaltige Synopse „nur“ die letztgültige Fassung des NdsSOG mit dem neuen NPOG vergleicht, erlaubt die umfangreichere, 4spaltige Synpose einen interessanten Einblick in den Vorgang des Gesetzgebungsverfahrens und zeichnet die Folgen öffentlicher Diskussionen und durch Populismus erzeugten Handlungsdrucks nach. Denn diese Synopse berücksichtigt auch die inhaltlichen Zwischenschritte des (eigentlich nicht öffentlichen) Vorentwurfs vom 18.1.2018 und des ersten Gesetzentwurfs vom 8.5.2018.
Diese Synopsen dürften insbesondere für politisch engagierte Bürger*innen und Gruppen der Zivilgesellschaft sowie auch für Juristen und Juristinnen hilfreich sein, die jetzt oder in Zukunft gegen diejenigen Teile des NPOG prozessieren, die augenscheinlich verfassungswidrig oder unverhältnismäßig und damit freiheitsfeindlich sind.