Automatisierter Abruf von Lichtbildern und anderen Paßregisterdaten durch Geheimdienste & Co.: Im Moment geht noch gar nichts – eine eigene Bund-Länder-AG arbeitet an technischer Umsetzung [Update]

In Ergänzung zu unseren Berichten vom 6.2.2018 und vom 15.2.2018:

Aus einer aktuellen Stellungnahme des Bundesinnenministeriums aufgrund einer schriftlichen Anfrage durch einen Bundestagsabgeordneten geht hervor:

  • Der automatisierte Abruf von Lichtbildern aus den 4.300 Meldebehörden Deutschlands ist bis dato technisch noch gar nicht möglich – für keine einzige der Behörden und Stellen, denen die Gesetzesänderung aus dem Juli 2017 das neu erlaubt.
  • 40 IT-Dienstleister und 10 verschiedene Hersteller kommunaler IT-Software müssen erst unter einen Hut gebracht werden.
  • Dazu hat man eine Bund-Länder-Unternehmen-Arbeitsgruppe eingerichtet.

Für weitergehende Informationen haben wir heute eine Presseanfrage an das BMI gerichtet.

 

[Update 23.2.2018]

Erfreulich schnell hat uns das BMI geantwortet und folgendes mitgeteilt:

  • Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (AG) erhielt die Bezeichnung „Zukunft der Pass- und Ausweisregister – automatisierter Lichtbildabruf“
  • Die AG wurde durch das BMI ins Leben gerufen.
  • Das erste Treffen fand am 14.2.2018 statt, das zweite Treffen ist für Anfang Mai 2018 geplant.
  • Mitglieder der AG sind:
    • Vertreter der für Pass- und Ausweiswesen bzw. Meldewesen zuständigen Innenministerien und Senatsverwaltungen für Inneres der Länder
    • Deutscher Städtetag
    • Datenzentrale Baden-Württemberg (DZBW)
    • Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung Bayerns (AKDB)
    • Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT)
  • „Gäste“ der AG sind:
    • Bundesdruckerei GmbH
    • Gesellschaft für Kommunikation und Wissenstransfer mbH KommWis
    • HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH
  • Bis zum nächsten Treffen soll unter der Leitung der KoSIT ein „Rahmenkonzept für den automatisierten Lichtbildabruf aus Registern“ erstellt werden.
  • Die AG und der Änderungsbeirat XMeld werden Ende Mai 2018 über dieses Rahmenkonzept beraten und zu dessen Umsetzung entscheiden.
  • Man „prüft“, ob man in diesem Zuge auch eine „Modernisierung und Harmonisierung der Pass- und Ausweis- sowie Meldeverfahren“ umsetzen kann.
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