Automatisierte Lichtbild- und Paßdatenabrufe durch „Sicherheitsbehörden“ – eine populistische Luftnummer?

Als kurzes Update zu unserem Bericht vom 6.2.2018:

Nicht nur das BKA, auch die Bundespolizei teilte uns auf Nachfrage hin noch mit, dass sie derzeit keinen praktischen Nutzen aus der gönnerhaften Befugniserweiterung aus dem Juli 2017 zieht, also keine automatisierten Datenabgriffe von Daten und Lichtbildern aus den Meldeämtern des Landes durchführt.

Und auf weitere Nachfrage hin teilt uns die Bundespolizei nun sogar noch weitergehend mit:

„Es ist gegenwärtig seitens der Bundespolizei keine Einführung eines direkten technischen Zugriffs auf die Datenbestände der Passbehörden vorgesehen.“

Das alles ist unerwartet und erscheint sehr merkwürdig!

Was steckt dahinter bzw. was bedeutet das?

Es gibt mindestens zwei Erklärungsmodelle:

1.) Es handelt sich bei der Befugniserweiterung um eine parteipolitische und aus populistischen Gründen herrührende Luftnummer.

2.) BKA und Bundespolizei haben anders als erwartet gar kein Interesse an automatisierten Datenabrufen aus den Paßdatenbanken der Meldeämter. Es waren andere Dienste (Gehemdienste, evtl. auch der Zoll oder die Straßenverkehrsämter!?), die die Gesetzesverschärfung wollten, und da hat man die anderen Behörden einfach gleich hinzugefügt, auch wenn die gar kein Interesse hatten.

 

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