Mag die folgende Gegenüberstellung auch grob oder die vom „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ gebrachte Interpretation des neuesten Vorschlags für die in diesen Tagen beginnende Herbst-Innenministerkonferenz im Detail etwas ungenau sein – der grundsätzliche Kern der Widersprüchlichkeit in den Aussagen und Plänen des Bundesinnenministeriums bleibt.
Ob die Beratungen mit den französischen „Sicherheitsbehörden“ vor einigen Wochen die Besinnungs-Umkehr befördert haben?
Am 14.9.2017 sagte der Bundesinnenminister Thomas de Maiziere anlässlich der presseöffentlichen Eröffnung der ZITiS in München auf eine Frage von uns:
„Wir lehnen Vorgaben für die Hinterlegung von Schlüsseln von den Unternehmen ab, also sozusagen dass wir den Firmen sagen, gebt uns mal bitte die Schlüssel für die Nutzung eurer eigenen Inhalte, das machen durchaus andere Staaten. Und wir lehnen auch ab, Vorgaben für den Einbau von Backdoors, damit Sicherheitsbehörden so etwas tun können, nein.“
Am 30.11.2017 meldete das konservative „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ dagegen:
„Der geschäftsführende Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will die Industrie verpflichten, deutschen Sicherheitsbehörden digitale Einfallstore für das Ausspionieren von privaten Autos, Computern und Smart-TVs zu öffnen.“
[UPDATE 8.12.2017]
Aus einer offenen Diskussion auf der freiheitsfoo-Mailingliste heraus möchten wir unseren Beitrag korrigieren und ergänzen:
Die Auslegung, dass der neue auf der heute zu Ende gehenden IMK beratene Vorstoß des Bundesinnenministeriums (BMI) als Wunsch zum Einbau von Backdoors in Soft- und Hardware zu bewerten ist, ist nicht richtig!
Die Zielrichtung des Innenministeriums und seiner „Sicherheitsbehörden“ ist vielmehr der ausgeprägte Wunsch, nun auch die Möglichkeiten der Hersteller zum Datenzugriff und zur Steuerung ihrer Programme und IT-Produkte auszunutzen. Man könnte also eher von einem Angriff über die „Frontdoor“ sprechen. Vor allem aber wünscht sich Herr de Maiziere ein Gesetz, dass die Hersteller dazu zu verpflichtet, ihre internen Kenntnisse über die Produkte an die staatlichen Behörden zu verraten. Und damit auch das Wissen über etwaig vorhandene Schwachstellen, also sozusagen unbeabsichtigt vorhandener Backdoors!
Angesichts der immer stärker zunehmenden Vernetzung von Geräten in unseren Taschen und unserer Umwelt (auf die wir oft keinen Einfluß haben!) und der Zunahme von darin enthaltenen Mikrofonen, Kameras und Sensoren hat die neue Gesetzesinitiative eine besondere Schwere, um nicht von Sprengkraft zu sprechen.
Trotzdem: Zu behaupten, dass das BMI den geplanten Einbau von Backdoors verlange, ist an dieser Stelle und in diesem Zusammenhang so nicht richtig, bzw. zu platt. Dafür möchten wir uns entschuldigen.
Zur weiteren Vertiefung empfehlen wir die Lektüre der themenbezogenen Beiträge von Christian Rath (vom 4.12.2017) und von Detlef Borchers (von heute).