Seit 2005 betreiben die Polizeidirektion Hannover (PD-H), die hannoverschen Betreiber des ÖPNV (die ÜSTRA AG) sowie die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen (VMZ) eine schriftlich vereinbarte „Kooperation“, über deren Umfang bislang nur spekuliert werden kann.
Öffentlich bekannt war diese außerordentliche Zusammenarbeit mehr als zehn Jahre nicht. Keiner der drei Vertragspartner hat je etwas darüber verlautbaren lassen, sondern Stillschweigen darüber gewahrt.
Erst im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Innenausschusses im niedersächsischen Landtag im Juni 2016 erwähnte eine Vertreterin des Innenministeriums nebenbei die Existenz einer solchen Vereinbarung. In einer nur wenige Tage später stattfindenden mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Hannover zur (Un)Rechtmäßigkeit der polizeilichen Videoüberwachung des öffentlichen Raums in Hannover bestätigte ein hochrangiger Vertreter der PD-H diesen Fakt dann noch einmal ausdrücklich.
Nachfragen hierzu bei der ÜSTRA im Rahmen der Aktionärs-Hauptversammlung im August 2016 führten zunächst dazu, dass der ÜSTRA-Vorstand behauptete, dass es eine solche Kooperation gar nicht gäbe! Erst auf erneutes beharrliches Nachhaken lenkte der Vorstandsvorsitzende mittels einer Wortklauberei ein:
„Es gibt keine Kooperation, wohl aber eine Sicherheitspartnerschaft.“
Worin der faktische Unterschied zwischen einer „Kooperation“ und einer „Partnerschaft“ besteht, konnten die ÜSTRA-Vertreter leider nicht erklären.
Aufgrund weiterer Nachfragen auf der diesjährigen ÜSTRA-AG-Hauptversammlung von vor wenigen Tagen sowie Presseanfragen bei der Polizei Hannover ist nun folgendes bekannt geworden:
1. Die formell in diesem Jahr 2017 auslaufende „Sicherheitspartnerschaft“ zwischen der Polizeidirektion Hannover und der ÜSTRA AG wird in Kürze runderneuert. Das soll im kommenden September geschehen und medial breit begleitet werden.
2. Es scheint durch, dass es seitens des BKA (nebst dem niedersächsischen LKA) eine Reihe von Anforderungen oder Wünschen an die Betreiber der öffentlichen Nahverkehrsbetreiber gibt, die mutmasslich auch mit ausreichend politischem Druck durchgesetzt werden (soll).
3. Schon heute besitzt die Polizei nach eigenen Angaben der ÜSTRA die technische Fähigkeit, sich auf alle (!) festverbauten Videoüberwachungskameras in den Bahnhöfen und an den Bus- und Bahn-Haltestellen Hannovers aufschalten bzw. deren Bilder abgreifen zu können. Inwiefern die Polizei sogar auf die Steuerung der ÜSTRA-Kameras Zugriff hat, ist derzeit noch unklar. Bisherige Erfahrungen mit Intransparenz und rechtswidrigen Praktiken im Zusammenhang mit der gemeinsamen Nutzung und Steuerung von Überwachungskameras durch Polizei Hannover und Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen lassen aber das Schlimmste befürchten.
Immerhin: Die Polizei Hannover hat uns nun (auf ausdrückliche Nachfrage hin!) zugesichert, uns zum Pressetermin anlässlich der neuen „Sicherheitspartnerschaft“ mit einzuladen.