Dieser Termin wurde auf der gestrigen Hauptversammlung des hannoverschen ÖPNV-Anbieters, der üstra AG, bekannt gegeben und heute vom OVG Lüneburg bestätigt:
Der 11. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts wird das Verfahren mit dem OVG-Aktenzeichen 11 LC 59/16 (Vorinstanz: VG Hannover – 10 A 4379/15) am 07. September 2017 um 11 Uhr im Sitzungssaal 1 des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts verhandeln.
Inhaltlich geht es um die formelle Frage, ob für den Streitfall zwischen den Verkehrsbetrieben und der niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten über die Zulässigkeit flächendeckender Videoüberwachung in Bussen und Bahnen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder das Niedersächsische Datenschutzgesetz (NDSG) anwendbar ist.