Seit wenigen Tagen ist die so genannte „Jahresvorschau 2017“ des Bundesverfassungsgerichts online.
Nicht zu finden auf der durchaus langen Auflistung der für 2017 zu entscheidenen Verfahren ist die vieldiskutierte Neuauflage der TK-Metadaten-Vorratsdatenspeicherung. Das ist schade, denn hier geht es um eine für den derzeit ungebremsten Ausbau von Überwachungsmaßnahmen, -befugnissen und Daten-Austausch-Zulässigkeiten wichtige Grundsatzentscheidung.
Spätestens zum 18.6.2017 müssen TK-Diensteanbieter die Vorratsdatenspeicherung unter Beachtung der Regeln der Bundesnetzagentur betreiben und Auskünfte an zahlreiche Bundesbehörden erteilen. Bundesinnenminister de Maiziere verlangt auf interessengeleiteten Scheinkongressen derweil sogar eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung und in Bayern verschafft man den Landes-Geheimdienst („Verfassungsschutz“) per Landesgesetz ebenfalls Zugang zu diesen Daten – andere Länder wollen dem nachfolgen und das, was im Vorfeld und in der Diskussion vor der Verabschiedung der VDS immer bestritten worden ist, ermöglichen, nämlich den Zugang der VDS-Daten durch deutsche (und damit mittelbar auch nicht-deutsche?) Geheimdienste.
Hier eine subjektive Auswahl anderer aus unserer Sicht interessanter Themen, zu denen das BVerfG in diesem Jahr Entscheidungen treffen möchte:
- KFZ-Kennzeichen-Scanning in Bayern
- Stadionverbote für Fußballfans
- „Recht auf Vergessen“ im Zusammenhang mit lang verjährten und abgebüßten Straftaten
- Auskunftsverweigerungen der Bundesregierung bei Einsichtnahmen ins Bundesarchiv
- Streikverbot für Beamtinnen und Beamte
- Volkszählung 2011 (Zensus 2011)
- Elektronische Fußfessel
- Bundesregierungs-Auskunftsverweigerung zum Einsatz von Polizeispitzeln im Zusammenhang mit dem Attentat auf das Münchner Oktoberfest 1980
- Einsatz der deutschen Armee gegen die IS
- Fixierungen von in psychiatrichen Anstalten in Bayern und Baden-Württemberg Eingesperrten
- Gefangenen-Arbeit-Entlohnung in Bayern
- „Richter auf Zeit“ im Zusammenhang mit dem „Asylpaket I“