Wir möchten aus aktuellem Anlaß darauf aufmerksam machen, dass der Bundestag in der kommenden Nacht gegen 2:15 Uhr (!) den Entwurf zum neuen „Zensusvorbereitungsgesetz 2021 (ZensVorbG)“ in erster Lesung durchwinken wird.
Der Entwurf dieses Gesetzes wurde (dazu gibt es unterschiedliche Angaben) erst vorgestern oder am Tag davor öffentlich und auch erst dann der Opposition zugänglich gemacht. Nicht gerade viel Zeit, um sich mit den 41 Seiten des Entwurfs zur Einläutung der Volkszählung 2021 („Zensus 2021“) inhaltlich ernsthaft auseinandersetzen zu können.
Unter diesen erschwerten Bedingungen ist nicht davon auszugehen, dass es zu einer ernst zu nehmenden Behandlung im Bundestag kommen kann.
Das ZensVorbG2021 soll nach heutigem Planungsstand Kosten von 332 Millionen Euro erzeugen (fast doppelt soviel wie das vergleichbare Vorbereitungsgesetz zur Volkszählung 2011) und initiiert einen vier Jahre dauernden Prozess der Zusammenführung von vielen Daten zu jeder Wohnung und Wohnanlage in Deutschland (beschrieben in den §§ 3 bis 12 des Gesetzentwurfs). Ergebnis soll das so genannte „anschriftenbezogene Steuerungsregister“ sein.
Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass innerhalb dieser Vorlaufzeit die Vollständigkeit und Korrektheit aller Daten in Zusammenarbeit mit den Datenlieferanten überprüft und ggf. korrigiert wird. Inwiefern dabei das Gebot des Datenrückführungsverbots aus dem Volkszählungsurteil 1983 eingehalten wird, dazu konnte uns bislang weder Bundesinnenministerium noch Bundesdatenschutzbeauftragte aufklären.