Wie gewohnt macht das niedersächsische Innenministerium ein großes Geheimnis um die große Zahl neu angeschaffter Polizeidrohnen. Darüber haben wir seit Mai 2023 berichtet und Monate danach hat das Innenministerium – endlich – mittels einer Pressemitteilung vom 28.11.2023 selber darüber informiert. Doch abseits der selbstgefälligen und inhaltlich nebelkerzartigen Äußerungen der Hardliner-Innenministerin Niedersachsens, Frau Behrens, lässt die Pressemitteilung viele Fragen offen und ungeklärt, die wir dem Ministerium noch Ende November 2023 gestellt haben. Erhielten wir darauf einen Teil der Antworten noch Ende Dezember 2023 steht die Beantwortung der Nachfragen – wie in diesem Kontext gewohnt – auch noch über vier Wochen noch aus. Wir haben uns entschlossen, uns nicht noch weiter hinhalten zu lassen und möchten also vorab schon einmal über den neuen Kenntnisstand zu den neuen Polizeidrohnen „für den flächendeckenden Einsatz“ in Niedersachsen berichten:
- Es gab Anfang 2022 eine „strategische Neuausrichtung im Bereich der Drohneneinsätze bei der Polizei“, über die im weiteren Detail allerdings nichts bekannt oder öffentlich geworden ist.
- Es gibt nun „insgesamt 13 Drohnen für den flächendeckenden Einsatz“ in Niedersachsen.
- Insgesamt wurden 85.000 Euro für DJI-Drohnen der Typs Mavic 3 Enterprise Thermal ausgegeben. Die wiegen je 920 Gramm, haben eine Flugzeit von bis zu 45 Minuten und sind mit einer Weitwinkel-Wärmebild- und Zoom-Kamera ausgestattet.
- Mit Stand November 2023 hatte die Polizei Niedersachsen 30 ausgebildete Drohnenpiloten am Start.
- Zur Frage, wie denn die Einsätze von Polizeidrohnen gekennzeichnet werden, was bspw. im Zuge derer Einsätze mit dem Polizeigesetz als Gesetzgrundlage zwingend erforderlich ist antwortet uns die Polizei, dass die Polizeidrohnenpiloten „grundsätzlich im Brust- und Rückenbereich mit der Kennzeichnung „Luftbildaufnahme“ gekennzeichnet sind. Fahrzeuge sind mit Magnetschildern „Drohneneinsatz“ ausgestattet.“
- Über Anzahl und Zweck der Drohneneinsätze liegen „momentan noch keine validen Zahlen vor“.
- Die niedersächsische Landesdatenschutzbehörde wurde zur Beschaffung der Polizeidrohnen nicht eingebunden.
Nach wie vor gibt sich die Polizei also dem Irrglauben hin, dass die Beschilderung eines einzelnen Polizeifahrzeugs und des abseits stehenden Drohnenpiloten ausreichend sei, um alle potentiell von den Kameras der Polizeidrohne erfassten Menschen über den Beobachtungszustand zu informieren und diesen ausreichend Gelegenheit zum Ausweichen vor der Drohnenüberwachung biete.
Unklar ist, welche genauen Gesetzesteile von NPOG, StPO und OWiG die Polizei Hannover meint als Rechtsgrundlage für den Drohneneinsatz heranziehen zu können.
Ob die eigene Unsicherheit ob der Anwendung der neuen Polizeidrohnen der Grund für die lange Bearbeitungszeit der noch offenen Presseanfrage ist oder eher die konkrete Nachfrage, ob die Behörde tatsächlich der Meinung ist, dass die geschilderte Kennzeichnungspraxis den gesetzlichen Anforderungen genügt, das ist uns nicht bekannt.
Wir werden hier darüber berichten, sobald wir Antwort aus dem Nds. Innenministerium erhalten haben.