Zu Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland gab es eine Vielzahl von überschießenden Verordnungen und Beschränkungen. Gegen ein vom Niedersächsischen Gesundheitsministerium pauschales, also ausnahmsloses Versammlungsverbot wurde schon im März 2020 Klage erhoben. Der dazugehörige Eilantrag scheiterte zwar, diese Entscheidung erregte unter vielen Juristen jedoch Unmut und spätere Rechtssprechungen des Bundesverfassungsgerichts dürften einen anderen Ausgang des Hauptverfahrens möglich machen.
Im Mai 2020 fragte das Verwaltungsgericht Hannover an, ob das Verfahren nicht seitens des Klägers eingestellt oder zurückgezogen werden könne. Der Kläger verneinte das und möchte den Negativ-Status des abgewiesenen Eilantrags nicht einfach so stehen lassen.
Auf Nachfrage des Klägers vom 1.1.2022, wann denn nun endlich das Verfahren behandelt werde antwortete das Verwaltungsgericht nun:
„Leider kann ein konkreter Verhandlungs- bzw. Entscheidungstermin aufgrund der hohen Belastung der Kammer mit älteren Klageverfahren sowie Eilverfahren noch nicht in Aussicht gestellt werden.“
Mit den Zahlen des Werbeprospekts des Nds. Justizministeriums aus 2016 zu „zuverlässiger, schneller und nachhaltiger“ Justiz hat das dann aber nicht mehr so viel zu tun – was man allerdings nicht den Richter*innen und Gerichten vorwerfen kann, sondern den politisch Verantwortlichen.