Am 18.11.2020 behauptete die Polizeidirektion Hannover frecherweise, alle von Ihr dauerhaft mittels Kameras überwachten öffentliche Räume der Landeshauptstadt seien mittels Hinweisschilder gekennzeichnet worden – und damit seien die Vorgaben aus der gerichtlichen Niederlage vor dem OVG Lüneburg erfüllt worden.
„Frecherweise“ deswegen, weil das glatt gelogen war und kein einziges Schild existierte.
Nun, diese eine „Schilder-Bedingung“ hat die Polizei nun mutmasslich nachträglich (bald) erfüllt (ungeprüft der Frage, ob der Gehalt des Schildes den Notwendigkeiten der JI-Richtlinie gerecht wird), andere Bedingungen wie die ausreichende Menge und Plazierung der Kennzeichnungen sowie die Notwendigkeit der Chance zum Umgehen der polizeilich videoüberwachten Gebiete bleiben unerfüllt und somit dürfte sich die Behörde nicht in Sicherheit vor weiteren Klagen wiegen.
Auf ein gutes neues Jahr 2021!