Bundesgesundheitsministerium unter Spahn stellt sich dumm oder ist es, will nicht aufschlüsseln, wie groß die Bevölkerungsgruppen der Priorisierungen nach der Corona-Impfstrategie sind

Vergleich Corona-Impfreihenfolge BRD: STIKO-Empfehlung versus BMG-Impfverordnung (auch als pdf verfügbar)

Anknüpfend an unseren letzten Blogbeitrag vom 23.12.2020 zur vom Bundesgesundheitsministerium ohne Parlaments- und Öffentlichkeitsbeteiligung erlassene Coronavirus-Impfverordnung:

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sträubt sich nach wie vor zu erläutern, wie groß die Bevölkerungsgruppen der neuen 4stufigen Corona-Impfstrategie sind.

Nach mehreren Nachfragen lautet die letzte Aussage der BMG-Pressesprecherin:

Die Reihenfolge der Impfungen in der Rechtsverordnung baut auf die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission auf.

Die Zahlen im Einzelnen (≥ 80 Jahren, Personen in stationären Einrichtungen etc.) haben sich nicht geändert, diese können Sie auf Seite 48 in der STIKO-Empfehlung nachlesen und zuordnen.

Weitere Details kann ich Ihnen nicht übermitteln.

Dass man aus den „Zahlen im Einzelnen“ der STIKO-Empfehlung Rückschlüsse auf die Bevölkerungsgrößen entsprechend der erlassenen Impfverordnung ziehen kann ist offensichtlicher Unsinn. Dazu reicht es, die Empfehlung der STIKO mit der Gestaltung der Priorisierung in der neuen Corona-Impfverordnung zu vergleichen. Da geht es nämlich keineswegs nur um Verschiebung einzelner, größenmäßg bekannter Teilgruppen der Bevölkerung.

So werden Polizist*innen beispielsweise nun in zwei nur sehr unbestimmt zu differenzierende Teilgruppen aufgegliedert. (Alleine das wäre eine eigene Kritikschrift wert.) Wie groß sich diese beiden Teilgruppen darstellen erschließt sich nicht, soll sich – böserweise Absicht unterstellt – vielleicht auch gar nicht erschließen.

Darauf deutet übrigens auch die verlautbarte Mitteilung des BMG hin, dass man sich zudem Priorisierungen innerhalb der einzelnen Kategorien vorbehalte. Diese weitere Untergliederung bleibt genau so intransparent und nicht öffentlich nachvollziehbar wie die Entstehungsgeschichte der Verordnung selber.

Um einen Vergleich der Empfehlung mit der erlassenen Verordnung zu erleichtern, haben wir ein tabellarisches Dokument erstellt (siehe Bild rechts am Rand oder hier als pdf-Dokument.)

Unklar bleibt, warum das Ministerium keine Angaben zu den Zahlen machen will oder kann bzw. warum es sich so dumm stellt.

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