Anfang November 2019 stellte die Koalition in Schleswig-Holstein einen Entwurf mit umfangreicheren Änderungen zum Polizeirecht im Landesverwaltungsgesetz vor. Betont worden war vor allem von den Grünen und der FDP die Bürgerrechtsfreundlichkeit des Entwurfs. freiheitsfoo hat den Gesetzesentwurf jetzt in einer Stellungnahme detailliert untersucht und stellt kritisch fest:
Zahlreiche Grund- und Menschenrechte werden durch neue polizeiliche Befugnisse weiter eingeschränkt, bürgerrechtsfreundlich ist der Entwurf nicht.
Nachdem wir bereits vor einiger Zeit eine Synpopse, also eine übersichtliche Gegenüberstellung der geplanten Gesetzesänderungen veröffentlicht haben entstand aus der genauen Untersuchung des Gesetzentwurfs eine 36 Seiten lange Dokumentation der Polizeirechts-Reform mitsamt ausführlicher Kritik und Stellungnahme. Das freiheitsfoo hat dieses Dokument dem Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags aushändigen lassen – so kann es den Parlamentariern und der Öffentlichkeit als kritisches Handbuch aus den Reihen der Zivilgesellschaft zur Hand sein und den weiteren Gesetzgebungsprozess begleiten.
Einige Details:
Die einzigen Änderungen, die tatsächlich etwas im Sinne von Rechten für Betroffene polizeilicher Maßnahmen verbessern, beruhen auf Urteilen des Bundesverfassungsgericht. So wurde beispielsweise die automatische Kennzeichenerfassung als rechtswidrig eingestuft. Trotzdem betont die Koalition sie wieder einführen zu wollen sobald klar ist wie das vereinbar mit der Verfassung doch gehen könnte. Das ist bezeichnend für die aktuellen Polizeirechtsverschärfungen in den letzten Jahren in anderen Bundesländern – und jetzt auch in Schleswig-Holstein.
So enthält das Gesetz mehr Überwachungsbefugnisse, wie zum Beispiel den Einsatz von Bodycams, die zuwider den Erkenntnissen aus wissenschafltichen Studien eingeführt werden, präventiven Einsatz von verdeckten Ermittler*innen oder die Möglichkeit, Menschen mit elektronischer Fußfessel auf Schritt und Tritt zu verfolgen. Zukünftig soll die Polizei an Bahnhöfen, Autobahnen und im Grenzbereich wahllos Menschen konrollieren können. Alle Erfahrungen mit solchen Kontrollen zeigen, dass es dabei oft zu rassistischen Diskriminierungen durch die Polizei kommt. Das wird auch nicht dadurch verhindert, dass „die Vorschrift diskriminierungsfrei ausgestaltet“ sei, wie in de Begründung angeführt – hier zeigt sich einmal mehr, dass Menschenrechte lediglich als leere Worthülsen vorkommen.
Auch reale Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Menschen durch die Polizei werden bei bloßen Verdachtsmomenten ermöglicht. Bei dem Verdacht, eine Person könnte Straftaten begehen, darf die Polizei einer Person vorschreiben, sich beliebig oft auf einer Polizeistation melden zu müssen – so sollen beispielsweise Fußballfans an der Reise zu ihren Lieblingsspielen gehindert werden. Die Polizei kann Menschen vorschreiben, sich an bestimmten Orten aufzuhalten und Aufenthaltsverbote aussprechen. Wenn sie sich dem Tragen einer elektronischen Fußfessel verweigern, darf die Polizei sie gleich einsperren – immer noch alles auf reiner Verdachtsgrundlage, ohne dass die Menschen irgendetwas kriminelles getan haben müssen. Das ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg in den Polizei- und Überwachungsstaat und ein Paradigmenwechsel der Polizeiarbeit, die nun bei von ihr vermuteter und selbst begründeter Gefährdungslage schwerste Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte lediglich verdächtiger Personen vornehmen darf.
Direkte Gewalt darf die Polizei mehr anwenden als je zuvor: Ihr wird es erlaubt, auf Kinder zu schießen, Sprengmittel auch gegen Menschen einzusetzen und mit dem Taser bekommt sie eine neue gefährliche, oft tödlich wirkende Waffe mit geringer Einsatzschwelle. Die sogenannten „Elektroimpulsgeräte“ – tatsächlich handelt es sich um Elektroschockwaffen – wirken oft tödlich, so starben in den USA mehr als 700 Menschen nach Einsätzen der Waffen.
Das Gesetz kommt in einer Zeit, in der die Kriminalität eher abnimmt als zunimmt. Es gibt also keinerlei objektive Grundlage, hier Befugnisse der Polizei verschärfen zu müssen. Wer diesen Gesetzesentwurf mitträgt, hat das Konzept von Bürgerrechten und Freiheit nicht verstanden. Die Freiheit ist immer die der anders denkenden und der am Rand der Gesellschaft stehenden Menschen.
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