Das ergab sich im Zuge einer Nachfrage an den Versammlungsleiter der beiden letzten Großdemos des noNPOG-Bündnisses am 8.9. und 8.12.2018:
Frage: „Haben sich dem Demoleiter vom 8.12.2018 „bürgerlich gekleidete Polizeibeamte“ persönlich vorstellt und falls ja, in welcher Zahl?“
Antwort: „Ja, Beamte in Zivil haben sich gesammlt gegen ca. 12.30 Uhr bei mir mit ca. 6 Personen vorgestellt. Ich bin mir in der genauen Zahl nicht mehr sicher, weiß aber, dass es deutlich weniger waren als bei der 1. Demo (ca. 16 beim ersten Mal).“
„Bürgerlich gekleidete“ Polizeibeamte und -beamtinnen müssen sich (zumindest in Niedersachsen) dem Gesetz nach bei Beginn der Demo dem/der Versammlungsleiter*in „vorstellen“.
Allen anderen Demonstrierenden müssen sie sich dagegen nicht zu erkennen geben!
Unklar ist (noch), ob diese verdeckten agierenden Polizisten auf konkrete Ansprache hin zugeben müssen, dass die keine Demoteilnehmer sondern Polizisten sind, oder nicht. Die Beantwortung unserer Fragen dazu an die Polizei Hannover dauert noch etwas, so die Polizei uns gegenüber …