Heute kündigte die „Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)“ an, gegen die über das Knie gebrochene und von Öffentlichkeit und Medien unbeachtet gebliebene Änderung des „Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 (ZensVorbG2021)“ Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen.
Mittels eines Eilantrags auf einstweilige Anordnung zur Nicht-Übertragung umfangreicher persönlicher Daten aller (!) in Deutschland lebenden und bei den Meldeämtern gemeldeten Menschen an die Landes- und Bundesstatistikämter schon zum 13.1.2019 soll dem von uns auch schon im Oktober 2018 kritisierten Vorgehen Einhalt geboten werden.
Sogar die noch amtierende Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) sieht die schon bald bevorstehende heimliche Volkszählung bzw. die dazugehörige Erstellung einer Datenbank der Bevölkerung Deutschlands skeptisch:
Die BfDI kritisiert (…), dass bei dem Testlauf Klardaten verwendet und diese für den gesamten Zeitraum der Testphase vorgehalten werden sollen. Diese Bedenken wurden im Gesetzgebungsverfahren nicht ausgeräumt.
Das Vorgehen der GFF gegen das dem allen zugrunde liegenden Änderungsgesetz, das am 4.12.2018 veröffentlicht und zum 1.1.2019 in Kraft treten soll ist begrüßens- und unterstützenswert. Die GFF ruft dazu auf, sich an den Kosten für die anwaltliche Vertretung zu beteiligen. Wer das kann und mag, dem kann nur dazu geraten werden!