Dass sich die niedersächsische FDP im schwelenden Streit um das geplante neue Landespolizeigesetz („NPOG“) nicht unbedingt als derjenige Freiheitskämpfer herausgestellt, als den sie sich gerne öffentlich geriert, darüber hatten wir bereits einmal berichtet.
Ein Antrag der FDP in den Landtag zur „Einrichtung einer Regierungskommission – politische Versäumnisse in der Sicherheitsstruktur aufarbeiten und verbessern“ ergänzt dieses Bild.
Formell fordert die FDP darin im speziellen
Maßnahmen gegen „Hassprediger und Vereine [], die in Seminaren und Islam-Workshops extremistisches Gedankengut lehren, Personen radikalisieren und zu Gewalttaten animieren“.
Doch bekannt und im Zuge der Gleichbehandlung gerecht ist, dass polizeiliche Maßnahmen, die gegen derartige angebliche, potentielle oder tatsächliche Straftäter dieser Definition möglich sein sollen, auch gegen andere Gruppen und bezüglich anderer Straftaten (aus einem meist breit gefächerten Straftatenkatalog) gerichtet werden (dürfen). Nach demselben PR-Nebelkerzenprinzip verfährt derzeit immerhin auch die in Niedersachsen an der Macht befindliche SPD-CDU-Regierungskoalition mit dem NPOG-Entwurf.
Im Zuge der von der FDP geforderten „Überprüfung und Optimierung der Sicherheitsarchitektur der niedersächsischen Behörden“ fordert die FDP unter anderem explizit:
- Ausbau des Austausches personenbezogener Daten zwischen Polizeien und Geheimdiensten.
- Personelle und technische Aufrüstung des Landesgeheimdienstes („Verfassungsschutz“).
- Eine „systematische Internetauswertung“, „insbesondere anlasslose Internetauswertung“.