In der Diskussion um das geplante neue Polizeigesetz für Niedersachsen („NPOG“) wird seitens der Befürworter des NPOG-Gesetzentwurfs in allen Beiträgen und Debatten gebetsmühlenartig behauptet, dass das aktuelle Polizeigesetz („Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung – NdsSOG“) aus dem Jahr 2007 stamme, somit völlig veraltet sei und alleine aus diesem Grund einer umfassenden Überarbeitung bedürfe.
Stimmt das?
Was mit Sicherheit nicht stimmt ist der damit (vermutlich absichtlich) falsch vermittelte Eindruck, dass das aktuelle Polizeigesetz in 2007 in Kraft getreten sei und seither nicht mehr verändert oder angepasst worden sei.
Dem aktuellen Verzeichnis zufolge (Aufruf der Schure-Webseite vom 05.10.2018) wurde das NdsSOG am 19.01.2005 erlassen und danach mehrfach geändert, und zwar (in vollständiger Auflistung):
- am 25.11.2007
- am 14.12.2007
- am 16.01.2009
- am 25.03.2009
- am 07.10.2010
- am 13.10.2011
- am 12.12.2012
- am 19.06.2013
- am 23.07.2014
- am 22.10.2014
- am 16.12.2014
- am 17.09.2015
- am 12.11.2015
- am 06.04.2017 und zuletzt
- am 16.05.2018.
Man kann je nach Gemütslage und parteipolitischer Zugehörigkeit sicherlich unterschiedlicher Meinung darüber sein, ob die derzeitige Fassung des NdsSOG „modern“ ist bzw. ob sie einem/einer gefällt oder nicht. Dass das NdsSOG der vorherigen Auflistung zufolge insgesamt 15 Änderungen erfahren hat spricht allerdings zumindest nicht dafür, dass es sich um ein „veraltetes“ oder ungepflegtes Gesetz handelt.
Diesbezüglich sollte sich die NPOG-Lobbyisten einer anderen Wortwahl bedienen, wollen sie sich nicht dem (berechtigten) Vorwurf populistischen Redens aussetzen.