Am Samstagabend, den 18.8.2018 kommt es zu einem Polizeieinsatz in Hannover. Die Polizeibeamte treffen auf einen Randalierer und setzen Pfefferspray gegen ihn ein.
Zitat aus einer Pressemitteilung der Polizeidirektion Hannover vom 18.8.2018 22:37 Uhr:
„Beim Eintreffen des ersten Streifenwagens, schlug der offenbar
unter Drogen stehende Mann mit einer Eisenstange auf das Einsatzfahrzeug ein. Als die Beamten den Wagen verließen, bewarf der vollkommen in Rage befindliche 39-Jährige die Polizisten mit Steinen und verletzte dabei einen von ihnen. Als die Einsatzkräfte daraufhin Pfefferspray einsetzten und den Randalierer zu Boden brachten, brach dieser plötzlich zusammen und verlor das Bewusstsein. Bis zum Eintreffen eines sofort angeforderten Rettungswagens leisteten die Beamten Erste Hilfe und führten Wiederbelebungsmaßnahmen durch. Der 39-Jährige wurde anschließend unter Reanimationsmaßnahmen in eine Klinik gebracht – sein Zustand ist kritisch.“
In einer weiteren, ergänzenden Pressemittilung vom 19.8.2018 12:56 Uhr heißt es dann:
„Der 39-Jährige ist heute Vormittag verstorben.“
Wir fragen bei der Polizei Hannover mit Verweis auf den Runderlass des Nds. Innenministeriums zum Einsatz von Pfefferspray nach, ob denn die Polizeibeamten und -beamtinnen, denen der Reizstoff in die Hand gegeben wird, der entsprechend des Genfer Protokolls bei Kriegen nicht eingesetzt werden darf, ob also diese Polizisten darüber aufgeklärt werden, dass Pfefferspray an Menschen unter Drogen oder unter Medikamenten leicht tödlich wirken kann und es in diesen Fällen deswegen nicht eingesetzt werden sollte.
Erst erhalten wir eine nichtssagende Antwort, dann – nach weiterem Nachhaken unsererseits – antwortet uns die Polizei Hannover:
„Im Rahmen der Trainings wird durch die durchführenden hauptamtlichen Trainer/innen schon seit Jahren auf die möglichen Wechselwirkungen zwischen dem Wirkstoff Capsaicin und Drogen bzw. Medikamenten hingewiesen.“
Und was sagt die zuständige Staatsanwaltschaft?
„Einen Anfangsverdacht für ein Fehlverhalten der Polizisten gebe es nicht, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Klinge. Deshalb sei noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden: ‚Es gibt keine Anhaltspunkte, dass etwas schiefgelaufen sein könnte.‘ „
Aus dem allen mag sich jede*r selber eine eigene Meinung zurechtzimmern.