Ein Gastbeitrag.
Einleitende Anmerkung der Redaktion: Vor zwei Tagen hat die sich überraschend schnell zusammengefundene SPD-CDU-Landesregierung Niedersachsens nach nur zwei Wochen Verhandlungen ihren 140 Seiten starken Koalitionsvertrag veröffentlicht. Dessen Inhalt zu den Fragen der so genannten „Inneren Sicherheit“ liest sich aus der Sicht der Freiheits- und Menschenrechte wie das düstere Bild eines dystopischen Romans. Aus unserer Sicht relevante Auszüge, so kompakt wie möglich zitiert, finden sich hier. Auf diesen Koalitionsvertrag bezieht sich der folgende Gastkommentar, der unsere Redaktion erreichte und den wir hiermit gerne veröffentlichen.
Mit Alkoholverboten auf öffentlichen Plätzen geht es gegen als randständig wahrgenommene Menschen, damit das Einkaufserlebnis in Innenstädten und der herrschende Konsumterror bloß nicht beeinträchtigt werden. Das Saufen der Wohlhabenden am Champagner-Stand bei allerlei Festivitäten im öffentlichen Raum wird natürlich weiterhin gern gesehen. Die Gesinnungsschnüffelei des Verfassungsschutzes wird personell und materiell ausgebaut und der Einstieg in das konsequente Sammeln von Daten über BürgerInnen soll nun schon im Jugendalter ansetzen, weil man mit Gesinnungsschnüffelei nach Auffassung von Rot/Schwarz offenbar gar nicht früh genug loslegen kann. Bleibt abzuwarten, wann wir bei der nächsten Ausbaustufe, unseren Kindern angelangt sind.
Die Möglichkeiten der Kriminalisierung von Protest werden ausgebaut, indem die so genannte Vermummung bei Demonstrationen und Veranstaltungen wieder zur Straftat wird. Dass nach den Protesten gegen den G 20 Gipfel vor allem die Gewalttäter in den Reihen der Polizei wegen ihrer Vermummung und fehlender Kennzeichnung nicht zu ermitteln sind, spielt in den Überlegungen von Rot/Schwarz hingegen keine Rolle. Statt dessen soll die Aufrüstung der Polizei weiter forciert werden. Die Hersteller von Panzerwagen, Elektroschockern und anderer Aktiv- und Passivbewaffnung frohlocken bereits – für sie ist nun dauerhaft Weihnachten, die Legislaturperiode ein durchgehendes Fest der Bescherung. Und damit in der Anwendung der schönen neuen Gewaltmittel der Polizei auch gar nicht erst Beschwerden oder Widerspruch aufkommen, wird die Beschwerdestelle über die Polizei im Innenministerium einfach mal abgeschafft. Das erfüllt dann auch gleich mal eine der vielen Forderungen der Polizeigewerkschaften, denen die Möglichkeit der direkten Beschwerdeführung gegen ihr Klientel beim obersten Dienstherrn natürlich schon immer ein Dorn im Auge war.
Wenn es so schön los geht, werden die Polizeigewerkschaften frohlocken, dann ist in den kommenden Jahren sicher noch einiges mehr an Aufrüstung, Personal und Befugnissen für uns drin. Vor allem zu dem mehr an Polizei fällt den Gewerkschaften ja immer nur die Forderung nach noch mehr ein, was unsere Innenpolitiker in ihrem Bemühen um Deutungshoheit auf dem Schlachtfeld der Inneren Sicherheit immer gern aufgreifen. Zu den Ergebnissen dieser schon länger andauernden Entwicklung hier eine beeindruckende Zahl: Die Polizeistärke in Bund und Ländern liegt mit 274.441 PolizistInnen so hoch, wie seit mehr als 20 Jahren nicht. Wobei davor höhere Polizeistärken vor allem den Grenzschutzaufgaben des Bundes vor „Schengen“ (hier dem Wegfall der Binnengrenzkontrollen in beteiligten Staaten der Europäischen Union) geschuldet waren. Das in Anrechnung gebracht haben wir heute die höchste Polizeistärke aller Zeiten, aber dennoch wird populistisch immer mehr Polizei gefordert, obwohl weder durch strukturierte Organisationsuntersuchungen noch andere Fakten ein solcher Bedarf an der Begründung lebenslanger Beschäftigungsverhältnisse in irgendeiner sachlich nachvollziehbaren Form belegt ist – von einer fachlich-/sachlichen Aufgabenkritik in und über Polizei und Justiz ganz zu schweigen! Da werden lieber Fußball Fans politisch/medial zum ausufernden Sicherheitsproblem stilisiert (künftig dann auch im Kontext so genannter Vermummung zu Straftätern gemacht) und dann braucht es (siehe das Derby Hannover 96 gegen Eintracht Braunschweig) am Ende mehr als dreitausend Polizisten für die Gewährleistung der Sicherheit eines einzigen Fußballspiels – so geht Bedarfe schaffen natürlich auch.
Das fällt zusammen mit der erst kürzlich eingeführten Sonderstrafrechtsnorm zum vermeintlich notwendigen Schutz von PolizistInnen vor Tätlichkeiten, die dann im künftigen Vorgehen gegen Schal und Mützenträger bei Demonstrationen und Veranstaltungen (vor allem im Fußball mit der dort in Ansatz gebrachten enormen Polizeidichte) schon in Form bloßer Abwehrhaltungen schnell provoziert sind. Und nicht fehlen in diesem Horrorszenario des krakenhaft ausufernden Staates darf natürlich die weitere räumliche und sachliche Ausweitung von Videoüberwachung – vor allem auch in undurchschaubaren Netzwerken so genannter Sicherheitspartnerschaften mit privaten Trägern, speziell im ÖPNV. Im Vorgriff auf die notfalls passend zurecht gebogenen Ergebnisse so genannter Testläufe elektronischer Gesichtsscanner wird von Rot/Schwarz auch schon mal die tatsächlich höchst umstrittene Technik der Gesichtserkennung als „denkbares Mittel“ in Niedersachsen angesehen, was bei der nun von den neuen Koalitionären angelegten Schlagzahl im Ausbau der praktischen und faktischen Möglichkeiten zum staatlichen Eingriff in Bürgerrechte nur noch Schlimmstes befürchten lässt.