Drohnen über G20 – Jetzt mit dem friedlichen Protest solidarisieren!

Über die ausufernde Rechtsbeugung und Repressionsmaßnahmen der Hamburger Polizei haben wir erst gestern berichtet und einen Ratgeber für Demonstrierende und andere Menschen veröffentlicht, die ihre Meinung offen und unvoreingenommen äußern möchten.

Und nun auch das noch:

Vor wenigen Tagen meldete die Mitteldeutsche Zeitung, dass der Bundespolizei eine „Sondergenehmigung“ zum Einsatz von Drohnen beim G20-Gipfel in Hambug erteilt worden ist.

Die Bundespolizei gibt sich auf Anfrage dazu äußerst zugeknöpft und will so gut wie überhaupt nichts dazu sagen, schließt noch nicht einmal den Einsatz von Überwachungsdrohnen über Demonstrationen aus, was rechtlich äußerst heikel wäre.

Wir wollen im folgenden zusammenfassen, was über den Einsatz der Bundespolizei-Drohnen beim anstehenden G20-Gipfel (oder gar jetzt schon!) fest steht und was darüber hinaus zu vermuten ist.

Zuvor möchten wir aber dazu aufrufen, sich für den Schutz einer Demonstrationsfreiheit einzusetzen, die diesen Namen auch noch verdient. Dazu muss man nicht (unbedingt) nach Hamburg reisen und vor Ort Flagge zeigen. (Andererseits: Man kann und darf das aber und sollte sich nicht von der staatlichen Panikmache einschüchtern lassen, wenn man das vorhat!)

Solidarisiert euch mit den friedlichen Demonstranten, die aus gutem Grund in Hamburg auf die Straße gehen und denen derzeit alle möglichen (Polizei-)Knüppel zwischen die Füße geworfen werden – Unterstützt den Aufruf „Hamburg ist unsere Stadt“ mit einer Mail an

kontakt@grundrechte-verteidigen.hamburg

Weitere Infos dazu auf:

http://grundrechte-verteidigen.hamburg/

Doch nun zu den Bundespolizei-Drohnen über dem G20-Himmel.

 

Fest steht:

  • Die Bundespolizei hat einer Sondergenehmigung zum Einsatz von Drohnen zum G20-Gipfel in Hamburg bekommen.
  • Diese Sondergenehmigung ist angeblich auf Drängen von Innenpolitikern von CDU/CSU und SPD erteilt worden.
  • Die Bundespolizei wird diese Sondergenehmigung nutzen und Drohnen einsetzen.

 

Was die Bundespolizei nicht beantworten möchte und deswegen unklar ist:

  • Welche Drohnentypen werden eingesetzt?
  • Wird die Bundespolizei auch Drohnen von anderen Stellen (Länderpolizeien, Bundeswehr) erhalten und einsetzen?
  • Werden die Drohnen möglicherweise im Zusammenhang mit oder räumlich nahe oder über Demonstrationen eingesetzt?
  • Wie lautet die Sondergenehmigung im Einzelnen und welche Stelle/Behörde hat diese erteilt?
  • Welche Politiker haben Druck auf Erteilung der Sondergenehmigung ausgeübt und war dieses rechtens?
  • Wo darf die Bundespolizei die Drohnen überhaupt einsetzen? Ist die Bundespolizei dabei auf Bahnhöfe, Züge und Flughäfen beschränkt?

 

Mit Rückblick auf die Bundespolizeipraxis beim Einsatz von Drohnen zum G7-Gipfel in Elmau im Juni 2015 und unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten lassen sich aber folgende Vermutungen anstellen:

  • Die Bundespolizei wird vermutlich Amtshilfe für das Bundeskriminalamt (BKA) leisten und für dieses die Drohnen im Zuge des Personen- und Objektschutzes einsetzen. Und der Einsatz der Bundespolizei-Drohnen ist in diesem Zusammenhang dann auch tatsächlich nicht auf Bahnhöfe, Gleisanlagen oder Flughäfen beschränkt sondern über dem gesamten Hamburger Stadtgebiet möglich.
  • Die gezielte Überwachung von Demonstrationen erscheint unwahrscheinlich, kann aber andererseits auch nicht ausgeschlossen werden, denn der § 21a Absatz 2 Luftverkehrsordnung regelt nach Meinung von Fachleuten, dass sich Behörden nicht an das Überflugsverbot bei Versammlungen halten müssen.
  • Mutmasslicherweise setzt die Bundespolizei nur die ihnen selber zur Verfügung stehenden Kleindrohnen der Typen Aladin und Fancopter ein – der Einsatz anderer Drohnen kann aber wie beschrieben ebenfalls nicht ausgeschlossen werden.
  • Der Einsatz der Bundespolizeidrohnen wird vermutlich vom „Informations- und Kommunikationstechnikzentrum“ der Bundespolizei in Potsdam geleitet.
  • Die „Sondergenehmigung“ dürfte von der sich im Stadtzentrum befindlichen Hamburger Luftfahrtbehörde erteilt worden sein – diese ist zumindest für solche Freigaben formell zuständig.

Es wäre tatsächlich spannend zu erfahren, ob tatsächlich politischer Druck auf diese Behörde ausgeübt werden musste, um die Sondererlaubnis erteilt zu bekommen.

Die Bundespolizei täte sich gut daran, ein wenig transparenter und offener im Umgang mit Fragen zum Einsatz von Drohnen über Großdemonstrationen zu werden, wenn sie sich nicht den Vorwurf aussetzen möchte, zur unnötigen Vorfeld-Repression und damit zur Eskalation selber beigetragen zu haben.

Zur Erinnerung: Schon der gleichfalls intransparente und zunächst verheimlichte Einsatz einer Überwachungsdrohne durch die niedersächsische Polizei im Zusammenhang mit den Castor-Transporten 2010 hat sich für die Behörde im Nachhinein zum PR-Desaster entwickelt.

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