Am 18.12.2016 endete die 1-Jahres-Frist zur Einlegung von vorinstanzfreien Verfassungsbeschwerden gegen die neue Vorratsdatenspeicherung. Wir haben etappenweise das Bundesverfassungsgericht angeschrieben und so erfahren, dass insgesamt 17 Verfassungsbeschwerden eingereicht worden sind, von denen allerdings (nach derzeitigem Stand der Dinge) sechs bereits begründungslos abgelehnt worden sind. Zudem gibt es noch drei anhängige Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die neue VDS.
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