Im Rahmen der öffentlichen mündlichen Anhörung des Innenausschusses des Niedersächsischen Landtags zu den geplanten Änderungen am Landes-Versammlungsgesetz offenbarte der Vertreter der Niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten (LfD Nds.) eine skandalöse illegale Datenerfassung und -speicherung der Landespolizei:
Im Niedersächsischen Polizei-Vorgangsbearbeitungssystem, der polizeilichen Datenbank NIVADIS wurden und werden „massenhaft Daten über friedliche Demonstrationen, deren Anmelder, Leiter, Ordner und zum Teil auch Teilnehmer gespeichert“ – nach bislang geltender Rechtsauslegung eindeutig illegal.
Die Datenschützer seien durch einen Hinweis eines Menschen auf diese Speicherpraxis hingewiesen worden und hätte auf Nachfrage an verschiedene Polieibehörden folgendes erfahren:
- Es gab seitens der antwortgebenden Polizeidirektionen 512 „Vorgänge“ in den Polizeidatenbanken, die friedlich und störungsfrei (sogar ordnungswidrigkeitsfreie!) Demonstrationen behandelten.
- Dabei handelte es sich auch um Einträge mit personenbezogenen Daten zu Anmeldern, Leitern, Ordnern und anderen Teilnehmern von Demonstrationen.
- Auf Nachfrage und ausdrücklichen Verweis eines Erlasses des nds. Innenministeriums aus 2012, der die Unzulässigkeit solcher Speicherungen „in der Regel“ darlegt, wurde klar: Nur einer (!) von den 512 Fällen wurde als weiterhin speicherungswürdig bewertet. Die anderen 511 Datensätze wurden angeblich gelöscht.
- Lediglich die Polizeidirektion Lüneburg (eine von sechs Polizeidirektionen im Land) weigerte sich von Anfang an, Auskünfte zu erteilen, geschweige denn, Löschungen illegaler Datenbankeinträge vorzunehmen.
- Ein Anschreiben des LfD an das Landes-Innenministerium vom Ende April, das deswegen um Klarstellung der Rechtslage oder ggf. Intervention bat, wurde bislang (also nach siebeneinhalb Monaten!) nicht beantwortet. Noch schlimmer: Trotz dreifacher (!) zusätzlicher Nachfrage und Bitte des LfD um Rückmeldung aus dem Ministerium gab es seitens des Innenministers Pistorius (wenigstens bis zum Zeitpunkt der Anhörung am 8.12.2016) genau gar keine Reaktion.
Der Vertreter des LfD zitierte den Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das den Juristen und vielen Bürgerrechtlern als „Magna Charta“ der Demonstrationsfreiheit gilt:
„Das Recht des Bürgers auf Teilhabe an der politischen Willensbildung äußere sich nicht nur in der Stimmabgabe bei Wahlen, sondern auch in der Einflußnahme auf den ständigen Prozeß der politischen Meinungsbildung, die sich in einem demokratischen Staatswesen frei, offen, unreglementiert und grundsätzlich „staatsfrei“ vollziehen müsse.“
Vor dem Innenausschuss führte der LfD-Vertreter dann anschließend weiter aus:
„Die Polizei kann mittels der NIVADIS-Speicherungen jederzeit wissen, wer an Demonstrationen teilgenommen hat. Das ist genau das Gegenteil von staatsfreier Grundrechtsausübung.“
Über die unzulässige Speicherung von Versammlungsdaten durch die niedersächsische Polizei haben wir und auch andere bereits in den letzten Jahren ausführlich berichtet.
Eine Presseanfrage von uns an das LfD Nds. vom 8.12.2016, in dem wir um Veröffentlichung seiner Stellungnahme und um ggf. weitere Informationen zu der beklagten Polizei-Speicherpraxis bitten, blieb bis zur Veröffentlichung dieses Beitrags – also bislang neun Tage lang! – leider unbeantwortet.
[UPDATE 20.12.2016: Das LfD Niedersachsen teilt uns mit, dass es generell keine Stellungnahmen veröffentlicht und dass man mit weiteren Veröffentlichungen zu dem in diesem Beitrag behandelten Fall erst noch eine neue, weitere Frist, die man dem Nds. Innenministerium gesetzt hat, abwarten möchte.]
Aus Berlin wird übrigens von ähnlich mutmasslich rechtswidrigen Demonstrationsdaten-Erfassungen durch die dortige Polizei berichtet. Dort erlaubt sich das Berliner LKA den Betrieb eine verharmlosend klingende „Veranstaltungsdatenbank“. Die Hauptstadt-Polizei nimmt sich sogar noch mehr heraus und erlaubt sich selber, die mit vielen personenbezogenen Daten versehenen Datensätze an Geheimdienste weiterzuleiten.
Im Gegensatz zu Niedersachsen vertritt die Berliner Datenschutzbehörde allerdings eine versammlungs- und persönlichkeitsrechtlichfeindlichere Auffassung und meint, sich stur an technischen Datenschutzbetrachtungen festhalten bzw. darüber hinaus keine Überlegungen zu einer unverhältnismäßigen Verletzung von Grund- und Menschenrechten durchführen zu müssen.