„Elektronische Gesundheitskarte“ – Fragen, Antworten, Informationen

Vorbemerkung

Viele Menschen werden in letzter Zeit sehr von Ihren Versicherungen und Krankenkassen drangsaliert, um z.B. ein Foto für die neue „elektronische Gesundheitskarte“ (eGK) abzuliefern. Zum Teil sind die Briefe und Gespräche unverschämt oder behaupten Falsches, die Krankenkassen und -versicherungen sind jedenfalls sehr gut darin, etwas zu suggerieren, was mitunter gar nicht stimmt.

Wir haben uns mit einigen aus unserer Sicht wichtigen Fragen an das Aktionsbündnis „Stoppt die E-Card“ gewandt und Antworten bekommen, die vielleicht auch für andere Menschen hilfreich sein könnten:

 

Unsere Fragen und die Antworten von „Stoppt die E-Card“ dazu

Foto?

Frage: Stimmt es, dass Versicherte nicht dazu verpflichtet werden können, dieses Foto zu liefern und dass sie sich durch dieses Verhalten keine Nachteile einhandeln würden?

Sanktionen für die Nicht-Einsendung eines Fotos sind nicht vorgesehen. Wenn die alte Versichertenkarte abgelaufen ist, gibt es auch weiterhin die Möglichkeit sich bei der KK eine Versicherungsbescheinigung geben zu lassen und diese beim Arzt vorzulegen.

Neue alte Krankenkarte?

Frage: Haben die Krankenkassen das Recht, die Neuaustellung einer wie bislang bekannten Krankenkarte zu verweigern?

Antwort: Die meisten KK haben den Druck alter Versichertenkarten eingestellt.

Recht auf ärztliche Behandlunge auch ohne eGK?

Frage: Habe ich auch ohne Krankenkarte oder eGK (solange ich die Versicherungsbeiträge bezahle) ein Recht auf ärztliche Behandlung?

Antwort: Ja, selbstverständlich. Die Kasse muss Ihnen eine Versicherungsbestätigung ausstellen. Ab ca. 2015 sollen Ärzte dann nur noch Abrechnen können, wenn eine eCard vom Patienten vorliegt. Ob das wirklich kommt, ist zur Zeit noch fraglich.

Frage: Was kann/soll ich konkret tun, wenn ich in der Praxis erfahre, dass mir mein Arzt in diesem Zusammenhang die Behandlunge verweigert?

Antwort: Das darf er eigentlich nicht. Ich würde mich in einem solchen Fall an die örtliche Kassenärztliche Vereinigung wenden.

Widerstand gegen die eGK?

Frage: Wie kann ich mich dagegen wehren, dass meine Krankenkasse meine Daten an das IT-System der eGK überträgt bzw. diese dort einpflegt?

Antwort: Da gibt es wohl zur Zeit keine Möglichkeit. Das kann ich Ihnen aber nicht abschließend beantworten.

 

Widerstand

Wir haben ein Musterschreiben erstellt, mit dem man sich an seine Krankenkasse wenden kann.

Das Schreiben gibt es als PDF-Datei, als ODT-Datei (für LibreOffice und OpenOffice) und als DOC-Datei (für Microsoft Word) zum Herunterladen.

In dem Schreiben geht es um drei Dinge (die man jedoch nicht alle unterstützen muss – einzelne Forderungen können einfach gestrichen werden):

  1. Widerspruch zur Übermittlung eines Lichtbildes für die eGK,
  2. Untersagung der Weitergabe personenbezogener Daten an das System der eGK,
  3. Auskunftsersuchen an die Krankenkasse: Was hat die Krankenkasse alles über mich gespeichert, woher stammen die Daten, wohin sind sie gegangen, und warum das alles …

Es bleibt abzuwarten, ob sich die Krankenkasse insbesondere der zweiten Forderung beugen wird bzw. wie Sie damit umgeht. Wir können dafür keine Vorhersagen machen und keine Garantien abgeben.

Zumindest ist dieses Schreiben aber ein klarer Ausdruck des eigenen Willens und der Sorge, dass die eigenen Daten über Krankheit, Gesundheitszustand, Organtransplantationswillen, Patientenvollmachten nichts in irgendeiner zentralen Datensammlung zu suchen haben, ganz egal, für wie sicher und toll das von irgendwelchen „Experten“ erklärt wird …

 

Übrigens

Es gibt durchaus einige Ärztinnen und Ärzte, die die elektronische „Gesundheitskarte“ überhaupt nicht gut finden. Bei „digitalcourage“ findet man Material, das man gut zur Aufklärung nutzen kann.

 

Weitere Informationen

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.