Gestern hat die derzeitige, schwarz-rote Bundesregierung eine dreimonatige Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen als Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.
Der Deutschlandfunk berichtete gestern dazu und in dem Beitrag heißt es:
„Der wohl größte Unterschied zu der früheren und seit einigen Jahren ausgesetzten Vorratsdatenspeicherung ist, dass nun statt umfangreicher Verkehrs- und Standortdaten nun nur noch IP-Adressen gespeichert werden müssen. (…)“
Die aktuelle Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagt dazu (Audio):
„Es ist eine minimalinvasive Lösung …“
Das ist nun selbstverständlich grober Unsinn. Denn wer als Gesetzgeber den Auftrag erteilt, von allen Menschen in Deutschland ohne irgendeinen konkreten Grund ein viertel Jahr lang mittelbar lang zu speichern, wann und wo und wie er sich im Internet betätigt hat, der handelt alles andere als „minimalinvasiv“. Selbst das verachtete Quick-Freeze-Verfahren als minimalinvasiv zu bewerten fiele schwer, doch selbst davon will die Bundesregierung nichts wissen.
Frau Hubig dann weiter (Audio):
„Alle Expertinnen und Experten sind sich einig, eine solche dreimonatige Speicherung kann bei der Verfolgung von Internetkriminalität den entscheidenden Unterschied machen.“
Ebenso könnte man auch sagen:
„Alle Expertinnen und Experten sind sich einig, jedes Ausfüllen eines Lottoscheines kann bei der Chance, einen Lottogewinn zu erzielen den entscheidenden Unterschied machen.“
In beiden Varianten des Satzes wird nicht klar, dass man für die Chance auf „den entscheidenden Unterschied“ etwas bezahlen muss. Es wird auch nicht erklärt, wie groß diese Chance ist. Verschwiegen wird weiterhin, was oder wie viel man für diese Chance bezahlen muss und dementsprechend wird erst recht keine Abwägung von Einsatz zu Chance vorgenommen.
Die Aussage zu der vorgeblichen Expertinnenmeinung ist – nüchtern betrachtet – eine Nullaussage und kein Argument. Und der Gesetzentwurf erfüllt nicht die Bedingung für eine solche als Gesetz daherkommende Verwaltungsvorschrift, wonach diese nicht nur erforderlich sondern auch geeignet sein muss. Von einer Verhältnismäßigkeit ganz zu schweigen.
Alles in allem eine politisch sehr einseitige Darstellung dessen, was man mit der neu geplanten Vorratsdatenspeicherung in Gang setzt.
Mal ganz grobkörnig zusammengefasst:
Anonyme Kommunikation und digitale Selbstbestimmung sind grundlegende
Bestandteile einer freiheitlichen Gesellschaft. Eine anlaßlose IP-Vorratsdatenspeicherung (IP-VDS) ist das genaue Gegenteil dessen, diese Grundlagen zu achten und zu schützen!
Die IP-VDS greift in den Zeiten stets zunehmender Vernetzung sehr tief in die Privatsphäre aller Menschen ein, sie erzeugt einen Überwachungsdruck mit der schrecklichen Potenz, hilfe- und schutzsuchende Menschen daran zu hindern, sich Unterstützung für ihr Leben zu suchen und Solidarität zu leben.
In den Händen autoritärer oder rechtspopulistischer Regierungen kann die IP-VDS dafür „sorgen“, dass fundamentale Schutzmechanismen einer Demokratie ausgehebelt werden und mit ihr ein zur Verfolgung und Unterdrückung von unliebsamen Menschen oder Bewegungen bestgeeignetes Instrument zur Verfügung gestellt wird.
Die Verantwortung der aktuell Regierenden bei der Installation derartiger Überwachungsgesetzgebung (und auch bei der weiteren Ausweitung der Befugnisse und Ausstattung von Polizeien und Geheimdiensten) geht über ihre einzelne Legislaturperiode hinaus!
Zahlreiche Argumente gegen eine IP-VDS hat das freiheitsfoo im übrigen zuletzt erst vor rund zehn Monaten in einem 10-Seiten-Papier gemeinsam mit dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und dem kleindatenverein ausführlich dargestellt. Doch Argumente scheinen in der (medial sowieso bedauerlich minimalistischen) öffentlichen Debatte den Gesetzgeber nicht wirklich zu interessieren und werden mit wie oben zitierten Halbwahrheiten oder Nullaussagen einfach übergangen.







