Die protec Service GmbH ist ein in Hannover ansässiges Unternehmen der so genannten „Sicherheits- und Servicebranche“ und 100%ige Tochter der üstra Nahverkehrsbetriebe AG, die wiederrum über weitere Unternehmenskonstellationen mit großmehrheitlich der Landeshauptstadt Hannover gehört.
Die protec beschäftigt mehr als 220 Menschen und erzeugt einen jährlichen Umsatz von rund 11 Millionen Euro (Stand 2016).
Dass die protec bis 2012 ein noch viel größeres Unternehmen gewesen ist und nur durch eine Abspaltung eines Teils seiner Aufträge und Kundschaft in eine neues Unternehmen, die „primetec GmbH“ einer Sanktionierung durch die EU entging, dass die primetec dem berühmt-berüchtigten Chef des Fußballvereins Hannover 96 gehört, Herrn Martin Kind, und dass dieser für die Übernahme der Kunden und Auftragsverhältnisse keinen einzigen Cent bezahlt hat, das alles ist eine ganz andere Geschichte, um die es hier aber nicht gehen soll. (Mehr Details dazu hier und hier und hier.)
Die schon länger existierende Zusammenarbeit der Protec-Sicherheitsmitarbeiter*innen mit Polizeien und Stadt wurde jüngst erst im Rahmen einer aus unserer Sicht diskussionswürdigen „Sicherheitskooperation“ manifestiert und ausgebaut. So sollen Protec-Mitarbeiter am Hauptbahnhof Hannover gemeinsam mit Landes- und Bundespolizisten Streifendienst machen. Man könnte auch sagen, dass die Kosten jeder mit zwei Personen besetzten Streife somit deutlich gesenkt wird, werden die Protec-Mitarbeiter*innen doch erheblich schlechter entlohnt als ihre Kolleg*innen bei der Polizei von Bund und Polizeidirektion Hannover.
Dennoch erhalten die Protec-Mitarbeiter keine erweiterten rechtlichen Befugnisse, sie sind wie zuvor lediglich mit den Jedermanns-Rechten ausgestattet, darunter das Jedermann-Festnahmerecht.
Und das war’s? Nicht ganz.
Die Protec-Leute tragen zudem Tonfa-Schlagstöcke und führen Pfefferspray mit. Weder das eine noch das andere darf von „Jedermann“ mit sich getragen geschweige denn gegen Menschen eingesetzt werden.
Warum darf die protec das dann doch?
1. Der Tonfa gilt als „erlaubnisfreie Waffe“, die nach § 42a des Waffengesetzes (WaffG) dann doch „bei berechtigtem Interesse im Zusammenhang mit der Berufsausübung“ mit sich geführt und eingesetzt werden darf, allerdings nur zur Selbstverteidigung und als technisches Hilfsmittel z.B. zum Einschlagen von Scheiben.
2. Das Pfefferspray ist ein „Tierabwehrspray“ und nichts anderes.
So (sinngemäß) die Antwort der protec auf unsere Nachfragen.
Etwas knapper fallen dann aber die späteren Antworten auf unsere Nachfragen aus, ob denn der Schlagstock bislang tatsächlich für nichts anderes als zur Selbstverteidigung genutzt worden sei und ob das Pfefferspray nicht doch schon irgendwann einmal gegen Menschen eingesetzt worden ist:
1. Nein, vom Einsatz der Tonfa gegen Menschen (außer zur „Selbstverteidigung“) ist der protec nichts bekannt.
2. Ja, das „Tierabwehr-Pfeffergel „wird wenige Male im Jahr in Situationen eingesetzt, in der sich unsere Mitarbeiter gegenüber Angreifern (mit Waffen oder in Gruppen) sichern müssen.“
Also doch ein Pfefferspray gegen Menschen ohne die rechtliche Befugnis dazu.
Inwiefern beim Einsatz des Tonfa-Schlagstocks Verteidigung von anderen Einsatzzwecken zu unterscheiden ist, bleibt unklar. Klar dagegen ist, dass die protec den Einsatz des Tonfas nicht statistisch erfasst oder evaluiert.