Im Frühjahr 2018 erreichte unsere Redaktion die Kopie eines Demonstrations-Auflagen-Bescheides von der in der Polizei Hannover verorteten Versammlungsbehörde Hannover. Darin heißt es unter anderem in etwas drohendem und einschüchternden Ton:
„Für alle eventuell entstehenden Schäden haften Sie in vollem Umfang. Hierzu gehören auch die Kosten, die für die Beseitigung von Schäden am öffentlichen Straßenraum entstehen. Sollten vor dem Aufbau für die Veranstaltung auf den zugewiesenen Standorten Schäden vorhanden sein, sind diese gemeinsam mit dem Fachbereich Tiefbau zu dokumentieren.“
Das ist Unsinn und rechtlich unhaltbar, denn einem Demoanmelder/einer Demoanmelderin kann nicht auferlegt werden für diejenigen Schäden aufkommen zu müssen, die durch Teilnehmer der Versammlung angerichtet werden. Das würde einen äußerst abschreckenden und die Versammlungsfreiheit zersetzenden Effekt haben mit der Folge, dass bald schon niemand mehr bereit wäre, als Anmelder*in oder Leiter*in einer Demonstration zur Verfügung stehen zu wollen.
Wir haben die Versammlungsbehörde Hannover am 18.4.2018 mittels Presseanfrage darauf angesprochen und gefragt, wie sie derartige Mitteilungen an Demoanmelder meint mit geltender Rechtssprechung (z.B. Brokdorf-Beschluß) in Einklang bringen zu können.
Danach passierte … erst mal gar nichts.
Heute nun – fast ein halbes Jahr später! – erhielten wir eine Rückmeldung von der Versammlungsbehörde. „Aufgrund starken Versammlungsaufkommens und eiliger Anfragen“ sei man nicht früher dazu gekommen, unsere Presseanfrage zu beantworten. Nun ja …
Und man teilt uns mit, dass der von uns zitierte Textbaustein seit April 2018 nicht mehr verwendet werden würde. Er hätte „in der Tat missverständlich aufgefasst werden können“.
Das fanden und finden wir auch und freuen uns, dass unsere Presseanfrage offenbar zum Nachdenken und Einlenken der Behörde in dieser Sache geführt hat. Dafür möchten wir uns zugleich an dieser Stelle bedanken.
Zugleich ist es bedauerlich, dass die Versammlungsbehörde derlei Aussagen an die Anmelder von Demonstrationen überhaupt erst richtet bzw. gerichtet hat und dass es erst auf eine Intervention hin nicht mehr dazu kommt bzw. angeblich kommen soll.