Niedersächsisches Innenministerium: Die Veröffentlichung des Erlasses zur Erlaubnis des Einsatzes von Elektroschockwaffen durch die niedersächsische Polizei (SEK) wäre „für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig.“ [Update]

Mit genau dieser vagen und im Detail für die Bürger nicht nachvollziehbaren, geschweige den prüfungsfähigen Begründung verweigert das Niedersächsische Innenministerium die Herausgabe/Veröffentlichung des Erlasses.

Wir gehen davon aus, dass es dem Innenministerium selber und frei von der Überprüfung durch eine unabhängige Stelle möglich ist, die Bewertung zur Klassifizierung des Taser-Erlasses als geheimhaltungsbedürftig oder nicht vorzunehmen … [Update: Ja, stimmt. Das Innenministerium darf selber und ganz alleine entscheiden, ob Dokumente wie dieser Taser-Erlass geheimgehalten werden oder nicht.]

Anmerkung am Rande: Die Presseanfragen in dieser Sache werden durch denjenigen Menschen im Ministerium beantwortet, der den Taser-Erlass auch namentlich verfasst hat, zumindest aber gezeichnet hat. Bei der Beantwortung unserer Anfragen befinden sich vier weitere Stellen im Nds. Innenministerium im CC.

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