Aus taktischen Gründen: Polizei Hannover „verkauft“ 46 Polizeikameras an Landesverkehrsbehörde und Stadt/Region Hannover

Eine der beiden Polizeikameras, die tatsächlich abgebaut werden sollen (Kamera-Nr. 560, aufgenommen am 2.2.2018)

Im Sommer 2016 fällte das Verwaltungsgericht Hannover ein Urteil, wonach die Polizei Hannover 55 ihrer bestehenden 77 stationären Polizei-Überwachungskameras abzuschalten habe, weil es für deren Betrieb keine Rechtsgrundlage gibt. Die dazugehörige Klage (Az. 10 A 4629/11) stammte aus dem Jahre 2011 – viereinhalb Jahre ließen sich die Richter seitens der Polizei an ihrer Entscheidung mit der Begründung hinhalten, dass ein neues Polizeigesetz in Aussicht sei, das das alles besser regeln würde. Dieses Gesetz gibt es bis heute nicht.

Selbstverständlich ließen Polizei und Parteipolitik (namentlich das Innenministerium) das nicht auf sich beruhen. Die Polizei legte Berufung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg ein. Die derzeitige rot-schwarze Landesregierung feilt hinter verschlossenen Türen an einem neuen Polizeigesetz, das ebenso wie der vorherige rot-grüne Entwurf all diejenige ständige polizeilich betriebene Videoüberwachung des öffentlichen Raums (schein)legalisieren soll, die bis heute noch praktiziert wird.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Polizei Hannover quasi in Form einer Fail-Safe-Sicherung dazu entschlossen, einen Teil der umstrittenen Kameras formell an andere Ämter und Behörden zu übertragen und dadurch etwaigen Rechtfertigungsproblemen in der sich anbahnenden Verhandlung vor dem OVG zu entgehen.

Über die Details zu diesen – ebenfalls seitens der Polizei nicht öffentlich behandelten oder bekannt gemachten – Vorgängen handelt dieser Bericht. Unsere Informationen entstammen den nicht-öffentlichen Vorverhandlungsvorgängen des OVG zum laufenden Prozess.

 

Vorab: Nachfolgend verwenden wir für die Bezeichnung einzelner Polizeikameras die dreistelligen, von der Polizei Hannover intern verwendeten Zahlencodes. Die Zuordnung, welcher Standort zu welcher Nummer gehört, ist u.a. an dieser Stelle einseh- und nachvollziehbar.

 

Was hat die Polizei Hannover nun vor bzw. im Dezember 2017 erfolgreich verhandelt bzw. was wünscht sich die Polizei vom OVG?

 

Von insgesamt 78 zur Verfügung stehenden Kameras (eine bereits abgeschaltete Kamera auf dem Messegelände (Nr. 561) soll reaktiviert werden) sollen 46 Überwachungsanlagen

  • an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV),
  • an die Region Hannover (im Zusammenschluss mit der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen VMZ) sowie
  • an die Stadt Hannover

übergeben bzw. verkauft und von diesen weiter betrieben werden. Es geht dabei um die Kamera-Nummern 501-518, 525-528, 534-536, 542, 543, 545, 547-550, 552-556, 558, 559, 561 und 568-573.

 

Zwei Kameras sollen ganz aufgegeben und abgebaut werden, es handelt sich um zwei Kameras zur Überwachung ehemaliger Expo-2000-Zufahrten bzw. -Parkplätze (Kamera-Nrn. 557 und 560).

 

Die restlichen 30 Stück stationären Kamera-Überwachungsanlagen möchte die Polizei selber weiter betreiben, obwohl das Verwaltungsgericht Hannover nach ausführlicher Begutachtung der einzelnen Standortsituationen und der dazugehörigen auf die jeweilige Kamera bezogenen Kriminalitätsstatistiken (unter Zugrundelegung einer höchst fragwürdigen Interpretation dieser Zahlen durch die Vertreter der Polizei Hannover) der Polizei lediglich den Betrieb von 22 Kameras zugestanden hatte.

Bei diesen 22 vom Gericht als zulässig bewerteten Polizeikameras handelt es sich um die Kamera-Nrn. 519, 521-524, 529-531, 537-539, 541, 544, 546, 551, 562-565, 567, 574 und 581.

 

So sahen die Pläne der Polizei Hannover zur Umstrukturierung der Videoüberwachung öffentlichen Raums im Juni 2016 aus.

Mit welchen Begründungen möchte die Polizei Hannover acht weitere Kameraanlagen behalten und weiter betreiben?

  • Kamera Nr. 520 (Königsworther Platz): Hier haben sich die Kriminalitätszahlen im Jahre 2016 einmalig erhöht, was nach Meinung der Polizei als Begründung ausreicht.
  • Die fünf Kameras Nrn. 532, 533, 575, 576 und 580 sind Kameras am Niedersachsen-Stadion und rundherum. Sie sollen dauerhaft installiert bleiben, jedoch „nur“ temporär bei Fußballspielen oder anderen Großveranstaltungen im Stadion aktiviert und benutzt werden.
  • Auch die Kamera Nr. 540 am Lister Platz soll nur temporär eingesetzt werden. Als Begründung für die Beibehaltung dieser Anlage führt die Polizei das Vorhandensein eines U-Bahn-Knotenpunkts, Weihnachts- und Straßenfest sowie die angebliche Erkenntnis der Polizei an, wonach der Lister Platz „der Treff- und Ausgangspunkt für Gruppen sei, die in der näheren Umgebung Straftaten begehen wollen.“
  • Die Kamera Nr. 556 vor dem Hannover Congress Centrum (HCC) schließlich werde in Zukunft nur bei darin stattfindenden Großveranstaltungen eingeschaltet: „Es gilt Angriffe auf Veranstaltungsteilnehmer und das Veranstaltungsgebäude oder gar ein Eindringen in das Gebäude zu verhindern.“ Auch wird der Schutz von „Schutzpersonen mit hoher Gefährdungsstufe an Veranstaltungen“ angeführt.

Eine explizite Gesetzesgrundlage zu dauerhaft aufgestellten, aber nur zeitweise eingeschalteten Polizei-Überwachungskameras gibt es im niedersächsischen Polizeigesetz derzeit übrigens nicht.

 

Abschließend verweist die Polizei Hannover in Ihrer Stellungnahme an das OVG Lüneburg auf das laufende Gesetzgebungsverfahren für ein neues Polizeigesetz unter Rot-Schwarz in Niedersachsen, das ebenso wie der vorherige und nicht umgesetzte rot-grüne Gesetzentwurf eine starke Ausweitung der Zulässigkeit polizeilicher Videoüberwachung in Form zusätzlicher Teilparagraphen des derzeitigen § 32 NdsSOG beinhalten soll.

Zitiert die mit dem 19.12.2017 datierte Stellungnahme der Polizei in diesem Zusammenhang noch den Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU (darin explizit die Zeilen 831 und 852) und ergänzt dieses noch durch ein Zitat des Vorher-Nachher-Landesinnenministers Pistorius (SPD), der das neue Polizeigesetz „noch im Jahr 2018“ zum Abschluss bringen will, hat diese Entwicklung durch den von uns vor wenigen Tagen veröffentlichten Interims-Gesetzentwurfs nun deutlich an Fahrt aufgenommen.

 

Sehr vieles in dem von SPD und CDU verantworteten Neuentwurf für den § 32 des Polizeigesetzes (siehe Seite 24ff. der von uns veröffentlichten Synopse), der die Zulässigkeit polizeilicher offener Videoüberwachung regelt, entspricht in vollem Wortlaut dem ehemaligen rot-grünen Gesetzentwurf. (Das allein sagt vieles über den bürgerrechtlichen Rückgrat bzw. dessen Zustand bei den Grünen im Zusammenhang mit Regierungsverantwortung aus.)

 

Ein paar Beispiele der SPD-CDU-Erweiterungen/Ergänzungen gegenüber dem ohnehin schon bedrückenen rot-grünen Entwurf:

 

Die Niedersachsen-GroKo weitet die Rechte der Polizei stationäre Videoüberwachung durchzuführen und das öffentliche Leben aufzuzeichnen aber noch viel weiter aus und schränkt Freiheitsrechte umso mehr ein, weil es (im § 32 Absatz 3 Punkt 1 des Entwurfs) die Videoüberwachung inklusive Aufzeichnung immer dann als zulässig deklariert,

„wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass in den beobachteten öffentlich zugänglichen Räumen oder in deren unmittelbarer Umgebung künftig Straftaten begangen werden.“

Zuvor und bislang darf und durfte die Polizei das nur im Falle des Erwartens von „Straftaten von erheblicher Bedeutung oder Straftaten nach § 224 StGB“.

Diese semantisch nur kleine Änderung bedeutet, dass im Prinzip der gesamte öffentliche Raum von der Polizei videoüberwacht werden darf – inklusive der Aufzeichnung/Speicherung der Kamerabilder.

 

Enthielt der rot-grüne Entwurf bereits eine recht pauschale Erlaubnis, Polizei-BodyCams inklusive Tonaufzeichnung einsetzen zu dürfen, erweitert das der schwarz-rote Entwurf sogar noch um den danach als zulässig erklärten Einsatz einer 30sekündigen PreRecording-Funktion der BodyCams.

Weiterführende Erläuterungen, wie die mit den BodyCams erzeugten Bildaufzeichnungen umzugehen sei, wie eine neutrale Behandlung und Verarbeitung der Daten gewährleistet werden kann und der von der Bildaufzeichnung betroffene Mensch/Bürger sein Recht auf Zugang zu den Bildern erhalten kann, um ggf. polizeiliches Fehlverhalten dokumentieren und strafverfolgen zu können, finden sich weder im alten noch im neuen Gesetzentwurf.

Die einst im Innenausschuss des nds. Landtags mit stolzer Brust erklärten hehren Ziele einer wissenschaftlichen Begleitung des Ad-hoc-Pilotprojekts wurden im letzten Jahr nach viel viel Geduld unsererseits zu Grabe getragen, begleitet von ungehaltenen Versprechungen einer ergebnisoffenen und sachargumentorientierten Diskussion seitens des verantwortlichen SPD-Innenpolitikers Becker.

 

Schließlich gönnen sich die niedersächsische SPD und CDU noch einen neuen, als §32a bezeichneten Polizeigesetz-Paragraphen („Einsichtnahme und Herausgabe von Bild- und Tonaufzeichnungen von Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs“), mittels dessen die Polizei unter bestimmten Bedingungen die Aushändigung von „Bild- und Tonaufnahmen öffentlich zugänglicher Räume“ erzwingen kann.

Und hier schließt sich der Kreis zu den oben geschilderten Übertragungsabkommen der Polizei Hannover mit Landesverkehrsbehörde und Stadt und Region Hannover:

Mag die Polizei zwar (zumindest theoretisch!) keinen Direktzugriff auf die Bilder der 46 abgetretenen Überwachungskameras haben, deren Aufzeichnungen kann sie sich mittels des neuen § 32 a dennoch aushändigen lassen und insofern dürfte die Gesamtheit der Maßnahmen (Gesetzesänderung plus Kamera-Zuständigkeits-Übertragungen) keine praktische Auswirkung auf die Verwendung von Kameraaufzeichnungen durch die Polizei Hannover haben.

 

Anekdotisches

Ob die von der Polizei an die anderen Stellen abgegebenen Überwachungskameras bei den neuen „Betreibern“ in guten Händen sind, darf und muss hinterfragt werden. Sowohl die Verkehrsmanagementzentrale VMZ als auch Stadt Hannover haben sich in der Vergangenheit nicht mit Ruhm bezüglich der Einhaltung von Recht und Gesetz beim Umgang mit Videoüberwachung bekleckert:

So hat die VMZ mit der Polizei Hannover lange Zeit eine gemeinsame Zentrale zur Nutzung und Steuerung von Überwachungskameras betrieben, bei der die VMZ mit Unterstützung oder Duldung der Polizei illegalerweise die Ausrichtung und den Zoom der Polizeikameras bedienen und benutzen konnte und dieses wohl auch gerne tat, wie uns einst zugetragen worden ist.

Und auch die Stadt Hannover (im konkreten Fall dessen Tiefbauamt) hat 13 Jahre lang ohne Rechtsgrundlage eine Schnittstelle zu den Bildern der Polizeikameras besessen, der Polizei bei ihrer Videoüberwachung quasi über den Rücken geschaut und diese unzulässige Datenverarbeitung erst auf kritische und beharrliche Nachfragen zur Sache hin beendet.

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