Wie uns der Bundesrat auf Nachfrage mitteilt, werden die folgenden vier Gesetzentwürfe, die das Bundesinnenministerium am 21.12.2016 (zwei Tage nach dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt) veröffentlicht hat, am 10.2.2017 im Bundesrat behandelt:
- „Gesetzentwurf zum Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ (Einführung des Supergrundrechts auf Sicherheit in den §6b BDSG.)
- „Gesetzentwurf zum Einsatz mobiler Videotechnik“ (U.a. Befugnis zum Einsatz von BodyCams und KFZ-Kennzeichen-Scannern durch die Bundespolizei.)
- „Gesetzentwurf zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG)“ (U.a. Verpflichtung zur Angabe von Adressen eigener Internetseiten und die Mitgliedschaften in sozialen Netzwerken im Falle einer Sicherheitsüberprüfung!)
- „Gesetzentwurf zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung“ (Verbot einer „Gesichtsverhüllung“ für Beamte, Soldaten und noch ein paar weitere „Fälle“.)
Danach gibt es die erste Lesung im Bundestag, es folgt eine abschließende Verabschiedung im Bundesrat und danach noch die 2./3. Lesung des Bundestags.
Alle vier Gesetzentwürfe sind in Teilen diskussionswürdig. Wir haben bereits zwei Presseanfragen mit Nachfragen zu zwei der vier Gesetzentwürfe gestellt, es werden nicht die letzten hierzu bleiben.