GLS-Bank und Sparkasse kündigen der Roten Hilfe die Konten. Dank Trump? Auf der Suche nach Sinn und Rechtsgrundlagen. [Update]

Einen Tag vor Weihnachten, am 23.12.2025 wurde bekannt, dass sowohl die Sparkasse Göttingen als auch die sich selbst als „gemeinschaftlich und sozial“ belorbeerende GLS-Bank die Zusammenarbeit mit der Roten Hilfe mit Wirkung zum kommenden Februar aufgekündigt haben.

Die Hintergründe dazu liegen noch im Dunkeln bzw. bislang hat keines der beiden Bankhäuser sich dazu ehrlich gemacht.

Plausible Gedankengänge für die tatsächlichen Gründe gibt es genug. Zum Beispiel, dass die Trump’sche autoritäre Launenpolitik in Form der Erklärung der „Antifa Ost“ zu einer US-Terror-Organisation den Ausschlag zu der Entscheidung der Bankhäuser gegeben haben könnte. Oder die andauernde Bewertung der Roten Hilfe durch deutschen Inlandsgeheimdienstes („Bundesamt für Verfassungsschutz“) als linksextremistisch. All das kann für die Banken zu Rechtfertigungsproblemen oder Mehraufwand führen, den diese fürchten.

Klar ist, dass ein Verein (egal welcher Coleur oder Ausrichtung) ohne ein Bankkonto nicht bestehen bzw. arbeiten kann. Die taz titelt daher zurecht „Rote Hilfe droht das finanzielle Aus“ und Hartmut Brückner von der Roten Hilfe: „Das stellt uns jetzt tatsächlich vor die Existenzfrage.“

Ein so genanntes „Basiskonto“ oder „Jedermann-Konto“ steht zwar „jedermann“, besser gesagt jedem Menschen zu (und auch das ist oft nur graue Theorie), aber eben nicht einem eingetragenen Verein. Ob also ein Kreditinstitut einem Verein eine Girokonto-Partnerschaft anbietet oder nicht liegt in dessen eigenem Ermessen.

Doch wo, wenn nicht bei der GLS-Bank soll die Rote Hilfe denn dann landen? Diese wirbt doch mit Slogans wie:

„Gegenseitige Hilfe und Unterstützung. Soziales Handeln bildet das Herz unserer Bank.“

Ersetzt man „Bank“ durch „Arbeit“ wäre das nichts anderes als die treffendste Beschreibung der Arbeit der Roten Hilfe!

Und wie hieß es doch so schön im GLS-Imagefilm anlässlich des 50jährigen Geburtstags im letzten Jahr:

„Es ist auch völlig okay, wenn wir mal scheitern. Wir gucken aufeinander und wir lassen da auch niemanden zurück. Liebe Zukunft, du wirst einige Narben tragen, aber wir arbeiten unermüdlich daran, dass du heilen kannst. Alle Hebel in Bewegung, keine Angst vor der Angst.“

Hat die GLS-Bank tatsächlich solch ein starkes moralisches Rückgrat wie sie da vorgibt? Dann wird sie die Kündigung der Zusammenarbeit mit der Roten Hilfe zurücknehmen. Wir haben bei der GLS auf jeden Fall erst einmal nach den faktischen Gründen für ihr Handeln nachgefragt und werden deren Antworten – wenn sie denn gehaltvoll sind – an dieser Stelle nachtragen.

[UPDATE, 26.12.2025]

Es gibt seitens der GLS eine „Stellungnahme“, datierend vom 24.12.2025. Die ist auf der Homepage der GLS-Bank allerdings leider nicht (oder nicht ohne weiteres) zu finden. Unter Weglassung aller diplomatischen und Höflichkeitsfloskeln steht in etwa folgendes darin:

  • Es gibt Sanktionslisten, die wir beachten müssen.
  • In bestimmten Fällen (z.B. bei Spendensammlungen, Inlandsgeheimdienstanweisungen) müssen bestimmte Konten von uns besonders überwacht werden.
  • Der bank werden dann besondere Haftungsrisiken auferlegt. Diese Risiken bestehen aus drohenden Bußgeldern und weiteren „Sanktionen“.
  • Die BaFin spielt eine entscheidende Rolle bei allem.
  • Die BaFin erhöht aktuell den Druck auf die Banken und rechtfertigt das mit dem Verweis auf „Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“.

Was die GLS nicht schreibt:

  • Wen sie alles gekündigt hat.
  • Ob sie nicht nennen darf oder nicht nennen will, wen und warum genau (Begründung Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung) gekündigt hat.
  • Welche konkreten Änderungen außer dem einen aufgeführten Zitat der BaFin-Exekutiv-Direktorin Birgit Rodolphe es in den letzten Monaten gegeben hat.
  • Ob es einen zusammenhang mit Trumps Autoritarismus („Antifa Ost“ nun US-Terrororganisation) gibt.
  • Welche konkrete Rolle der deutsche Inlandsgeheimdienst („Bundesamt für Verfassungsschutz“) spielt.
  • Was das genau für Sanktionslisten sind und woher diese stammen bzw. wer die verantwortet.
  • Auf welcher Rechtsgrundlage die aufgeführten Risiken für die Bank beruhen.
  • Welche genaue Form die dazugehörigen Bußgelder und Sanktionen einnehmen können und was das für die gesamte Bank und deren Kundschaft konkret bedeuten könnte.
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