Was mensch so erleben kann, wenn man mal bei Polizeien, Geheimdiensten und anderen „Sicherheitsorganen“ nachfragt, ob und welche Daten die über einen selbst gespeichert haben, davon handelten bereits die letzten beiden Blogbeiträge.
Auch dieser Blogbeitrag handelt von Auskunftsersuchen. Hier bekam die anfragende Person gleich von beiden Hamburger Behörden Auskunft, dass da Daten vorliegen würden, die doch eigentlich längst gelöscht sein müssten … Schwer, da noch von „Einzelfällen“ reden zu wollen.
Polizei Hamburg:
Oh, hoppla – die Daten hätten längst gelöscht sein müssen. Merkt die Polizei aber erst dann, als der Mensch um Auskunft ersucht. Jetzt aber kommen die Daten weg, verspricht die Polizei. Und wenn mensch die schon längst fällige Löschung beschleunigen will, dann bitte nochmal melden und darum bitten. „Man“ könne aber auch noch mal dagegen vor Gericht ziehen …
Weiter geht es mit dem Inlandsgeheimdienst Hamburg („Verfassungsschutz“).
Auch von da wird gemeldet, dass da noch Daten in Form von Briefen (ebenfalls Auskunftsersuchen!) vergangener Jahre gespeichert sind, die eigentlich gelöscht gehörten. Fragend wendet sich der Antwort und Auskunft suchende Mensch an die Behörde:
Und bekommt zur Antwort:
Ach so, „versehentlich“ hat man das zu löschen vergessen … ansonsten werden aber alle zu löschenden Daten „regelmäßig“ bzw. „turnusmäßig“ gelöscht, beteuert die Behörde mit Behördenvertretern, denen man nicht glauben darf, dass sie so heißen, wie sie vorgeben zu heißen.