Vom Unsinn der Dienstausweise von „Erhebungsbeauftragten“ des Zensus 2022

Die mehr als 100.000 von den statistischen Ämtern zu Erhebungsbeauftragten erhobenen Menschen (soweit vorhanden) laufen seit Mitte Mai von Tür zu Tür, um Auskünfte von den von der Volkszählungs-Lotterie beglückten Einwohner*innen einzuholen.

Wie wollen die Behörden verhindern, dass im Zuge dieser Volksbefragung kein Missbrauch betrieben wird? Also – beispielsweise – sich unbeauftragte oder selbsternannte „Erhebende“ Zugang zu Daten oder Wohnungen von Menschen verschaffen?

Die Lösung der Zensus-Verantwortlichen:

Alle zur Befragung Ausgewählten sollen im Vorfeld ein Ankündigungsschreiben erhalten, in dem der Termin der Befragung (vor der Haustür oder im Treppenhaus oder gerne auch in der Wohnung der Betroffenen) sowie der Name der/des Befrager*in genannt werden.

Diese sollen sich dann beim Erscheinen zur „Existenzfeststellung der Befragten“ mit Personalausweis und „Dienstausweis“ legitimieren.

Zur Frage, woran die Befragten denn die Echtheit des „Dienstausweises“ erkennen können will oder kann das Statistische Bundesamt auch auf mehrfaches Nachhaken hin keine Antwort geben.

Dabei wäre die Antwort einfach:

Die Echtheit eines Volkszählungs-„Interviewerausweises“ kann gar nicht festgestellt werden. Dieser besitzt nämlich keine fälschungssicheren Echtheitsmerkmale und ließe sich – bei „Bedarf“ – problemlos fälschen. Siehe dazu anhaltspunktmäßig die Bilderstrecke, die „echte“ Zensus-Dienstausweise aus Hessen und Niedersachsen zeigen und daneben einen „nicht echten“, also gefälschten Nicht-Dienstausweis.

Zusammengefasst:

Der Zensus-Dienstausweis ist unnütz und genau genommen sinnlos. Die „Legitimierung“ der Zensus-Interviewer*innen erfolgt über Personalausweis in Kombination mit dem zuvor zugesendeten Ankündigungsschreiben. Inwiefern letzteres „fälschungssicher“ ist bzw. Nachahmungen und Fake-Ankündigungsschreiben verunmöglicht sei dahin gestellt.

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