Seit letztem Wochenende gelten in Niedersachsen und anderen Bundesländern neue, verschärfte Verordnungen und Beschränkungen des öffentlichen Lebens aufgrund der stark steigenden Zahlen von Corona-Erkrankten.
Im Verordnungstext aus unserer Sicht nicht eindeutig bestimmt oder zumindest für normale Menschen nicht einfach nachvollziehbar geregelt ist in die Frage, ob es bei Corona-Inzidenzen von mehr als 50 Erkrankten pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage möglich sein wird, Versammlungen mit mehr als 100 Personen durchzuführen. Denn in den Paragraphen 7 und 8 der niedersächsischen Verordnung wird eine solche Beschränkung für „Veranstaltungen“ festgeschrieben, während es in Paragraph 9 ziemlich pauschal um Versammlungen geht und dort kein Wort zur Frage der Versammlungsgröße verloren wird.
Wir haben bei der Versammlungsbehörde Hannover nachgefragt und nach einigem Nachhaken geklärt und erläutert bekommen, dass Versammlungen auch mit mehr als 100 Menschen möglich bleiben.
Das alles selbstverständlich unter Vorbehalt der Betrachtung des Einzelfalls und der jeweiligen Randbedingungen.