Die Landesregierung Niedersachsens (SPD/CDU) plant, das Gesetz zur Strukturierung und Kontrolle des Landesgeheimdienstes („Verfassungsschutz Niedersachsen“), das Niedersächsische Verfassungsschutzgesetz (NVerfSchG) zu novellieren, also zu verändern.
Das gab die Niedersächsische Staatskanzlei am 1.9.2020 mittels Pressemitteilung bekannt.
Eklatanterweise behielt die rot-schwarze Regierung dabei die Deutungshoheit über die geplanten Änderungen für sich, verweigerten Kanzlei und Innenministerium die Herausgabe des zugrunde liegenden Gesetzentwurfs doch bis zu der erst einige Tage später erfolgten Veröffentlichung im Landtags-Dokumentations-System. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Jedenfalls entsprechend unkritisch und schöngefärbt kamen die meisten der Medienberichte dazu dann auch daher …
Großspurig heißt es in der Überschrift der Pressemitteilung beispielsweise:
„Für Freiheit und Sicherheit: Verfassungsschutz soll gestärkt werden im Kampf gegen Demokratiefeinde und sorgt für mehr Transparenz bei Auskunftsrechten.“
Klingt toll und gewaltig, ist es aber nicht, sondern das genaue Gegenteil davon. Zur Wahrnehmung von Auskunftsrechten muss der/die um Auskunft Fragende künftig den Geheimdienst zunächst mit Informationen oder Ahnungen/Ansätzen/Befürchtungen dazu füttern, in welchem Zusammenhang man mit Speicherungen von auf die eigene Person bezogenen Daten rechnet. Das ist nun nicht das, was man gemeinhin als Auskunftsrecht bezeichnen könnte.
Doch noch weiter im intransparenten und bürger*innenfeindlichen Umgang der Landesregierung im Zuge ihrer Gesetzgebungsarbeit:
Wer den Gesetzentwurf als Nicht-Eingeweihter liest kann nicht verstehen bzw. unabhängig nachvollziehen, worum es im Einzelnen bei den Änderungen geht, was also genau die Folge des Gesetzentwurfs ist. Dem abzuhelfen wäre eine so genannte Synopse hilfreich, also eine Gegenüberstellung des „alten“, derzeit gültigen Gesetzes mit dem Gesetzestext, wie er nach der geplanten Änderung dastehen würde.
Genau so eine Synopse existiert, wurde also mit Steuergeldern finanziert und erarbeitet, der Öffentlichkeit selbst auf explizite Nachfrage hin vorenthalten. Auf die Frage, warum das so ist, erhielten wir bislang sogar gar keine Antwort mehr.
Engagierte Menschen aus dem freiheitsfoo-Dunstkreis haben nun in ihrer Freizeit das nachgeholt, was eigentlich Aufgabe des Parlaments wäre, eine solche Synopse erstellt und veröffentlicht.
Wir rezitieren im Folgenden den auf niedersachsentrojaner.de erschienenen Beitrag zur Veröffentlichung der Synopse und wünschen ihr regen Gebrauch.
Eine Synopse für alle
Ein Hinweis des freiheitsfoo und der Digitalcourage Ortsgruppe Braunschweig
Erneut verweigerte das niedersächsische Innenministerium die Herausgabe einer existierenden Synopse eines Gesetzentwurfs der SPD-CDU-Landesregierung. Diesmal geht es – passenderweise – um das Gesetz zum niedersächsischen Inlands-Geheimdienst (sog. „Verfassungsschutz Niedersachsen“), dessen Befugnisse und Fähigkeiten deutlich ausgeweitet werden sollen.
Download Synopse
Erneut haben sich einige Leute an die aufwändige Arbeit der Erstellung einer solchen Synopse gemacht. Diese Arbeit hätten wir uns gerne erspart und auf das mit den Steuergeldern der Bürger erarbeitete Dokument des Innenministeriums zurückgegriffen — dass eine solche Synopse existiert, hat uns das Innenministerium indirekt bestätigt. Aber nun gut…
Unsere Synopse soll nun bestenfalls helfen, damit sich jeder Mensch ein Bild von den geplanten Änderungen und darauf aufbauend eine eigene Meinung bilden kann.
Wir haben nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet, können aber keine Gewähr für etwaige Übertragungs- oder Markierungsfehler leisten. Erfahrungsgemäß wird das Dokument nicht fehlerfrei sein.
Hinweisen möchten wir bei dieser Gelegenheit noch auf die im Jahr 2014 von einer Arbeitsgruppe erarbeiteten “Handlungsempfehlungen der Arbeitsgruppe zur Reform des niedersächsischen Verfassungsschutzes”. Diese Arbeitsgruppe wurde übrigens vom gleichen Innenminister Pistorius eingesetzt, der auch heute noch das Amt bekleidet.
Dem neuen NVerfSchG wünschen wir viel verwaltungsgerichtliche Auseinandersetzung und Widerstand an der Stelle, wo es die Menschen jeweils nach persönlicher Überlegung und Entscheidung für richtig halten.
Hannover/Braunschweig im September 2020
Die genauere Analyse des Gesetzentwurfs in weiteren Teilen steht noch aus.