Schleswig-Holstein bekommt ein neues Polizeigesetz (das dort im Landesverwaltungsgesetz versteckt ist). Wie nicht anders zu erwarten, sollen auch hier die Befugnisse der Polizei und deren Hilfskräfte drastisch ausgeweitet werden – dieses Mal unter Beteiligung der Grünen und der FDP, die gemeinsam mit der CDU Schleswig-Holstein regieren.
Aufgenommen wird eine generalpräventive Klausel, die der Polizei ermächtigt Gefahren für bedeutende Rechtsgüter oder die Umwelt (was auch immer das genau sein soll) abzuwehren. Wie bei anderen Polizeigesetzen auch, ist schon hier die deutliche Vorverlagerung der polizeilichen Eingriffsschwelle zu sehen. Konkret wird das an der Möglichkeit Meldeauflagen und Aufenthaltsgebote zu verhängen, wobei beliebig scharfe Meldeauflagen schon möglich sind bei einer bloßen Annahme, dass eine Person eine auch kleinere Straftat begehen könnte. So kann die Polizei auch ohne richterlichen Beschluss eine Person faktisch für zwei Wochen zwingen, ihren Wohnort nicht zu verlassen – mit zustimmender Richter*in auch unbegrenzt.
Spezialkräfte bekommen Taser, die Polizei darf auch auf Kinder schießen, Sprengmittel gegen Menschen benutzen, Personen leichter fesseln und das Innenministerium darf per Verordnung festlegen, wer Gewalt anwenden darf. So wird mit dem Gesetz auch ein gewalttätiger Staat gerechtfertigt.
Auch die Überwachung wird ausgebaut: Die Polizei bekommt Bodycams, die Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung und -unterbrechung, Wohnraumüberwachung, Observation, für den Einsatz verdeckter Ermittler*innen und zur Speicherung in polizeilichen Datenbanken werden überarbeitet und verschärft bzw. neu eingeführt. Dieses Gesetz ist kein Erfolg für die Bürgerrechte, anders als FDP und Grüne es zu verkaufen versuchen. Auch wenn der Staatstrojaner es noch nicht hinein geschafft hat, ist das Gesetz eindeutig ein Entwurf der Sicherheitsbehörden und schränkt zahlreiche Freiheiten weiter ein – die Bürgerrechte verlieren auf der ganzen Linie!
[Dieses ist ein Gastbeitrag von engagierten Menschen, die zugleich mit ihrer noch in Arbeit befindlichen Detailkritik eine übersichtliche Gegenüberstellung des bisherigen Gesetzes zum geplanten neuen Gesetz erarbeitet haben. Wir dürfen an dieser Stelle mit freundlicher Genehmigung diese Synopse veröffentlichen. Danke dafür und für die aufwendige Arbeit, die in der Erstellung dieser Gegenüberstellung steckt – eine Arbeit, deren Erledigung wir eigentlich vom Gesetzgeber und nicht von ehrenamtlichen Aktivist*innen erwarten …]