Mit genau dieser vagen und im Detail für die Bürger nicht nachvollziehbaren, geschweige den prüfungsfähigen Begründung verweigert das Niedersächsische Innenministerium die Herausgabe/Veröffentlichung des Erlasses.
Wir gehen davon aus, dass es dem Innenministerium selber und frei von der Überprüfung durch eine unabhängige Stelle möglich ist, die Bewertung zur Klassifizierung des Taser-Erlasses als geheimhaltungsbedürftig oder nicht vorzunehmen … [Update: Ja, stimmt. Das Innenministerium darf selber und ganz alleine entscheiden, ob Dokumente wie dieser Taser-Erlass geheimgehalten werden oder nicht.]
Anmerkung am Rande: Die Presseanfragen in dieser Sache werden durch denjenigen Menschen im Ministerium beantwortet, der den Taser-Erlass auch namentlich verfasst hat, zumindest aber gezeichnet hat. Bei der Beantwortung unserer Anfragen befinden sich vier weitere Stellen im Nds. Innenministerium im CC.