In der aktuellen Ausgabe der CILIP gibt es einen lesenswerten Beitrag über bayrische Polizisten, die in der nach deutschem Recht unzulässigen US-amerikanischen „Reid-Verhörmethode“ oder einer Variante davon geschult worden sind und welchen negativen Einfluß dieses u.a. auf die erfolglosen Bemühungen der deutschen Polizei hatte, den NSU und dessen Morde aufzuklären bzw. überhaupt erst zu wahrzunehmen. Der Beitrag von Heike Kleffner ist freundlicherweise online abruf- und lesbar:
Auf unsere Nachfrage an das Niedersächsische Innenministerium antwortet uns heute das Landespolizeipräsidium, dass es zumindest in Niedersachsen niemals eine Schulung oder Unterweisung von Polizeibeamten/-beamtinnen in die Reid-Verhörmethoden oder angeblich ans deutsche Recht angepasste Varianten davon gegeben habe und das auch in Zukunft nicht geplant sei. Das Niedersächsische Innenministerium „sieht die Reid-Methode im Hinblick auf § 136a der Strafprozessordnung (StPO) als kritisch“ an.
Es gibt mehrere richterlich bestätigte Fälle, in denen die Reid-Verhörmethodik dazu geführt hat, dass faktisch Unschuldigen ein Geständnis abgepresst worden ist, das zu deren unrechtmäßiger Verurteilung und Inhaftierung geführt hat. Eindrückliche Beispiele dazu im o.g. CILIP-Beitrag.