Am 8. Dezember 2017 meldete sich der geschäftsführende Bundesinnenminister Thomas de Maiziere öffentlichkeitswirksam mit der Forderung zu Wort, die Packstationen der Deutschen Post Paketpost DHL auszuweiten. Anlaß war der Erpressungsversuch eines Unbekannten gegen die DHL.
Was ist daraus geworden?
Hat DHL reagiert und falls ja, wie und in welchem Umfang werden die deutschlandweit angeblich rund 3.400 Paketannahme- und ausgabeautomaten im öffentlichen Raum heute und in Zukunft videoüberwacht? Inwiefern hat das Ministerium mit der Deutschen Post AG Gespräche geführt oder Vereinbarungen getroffen?
Wir haben uns mit diesen und weiteren Fragen sowohl an das Bundesinnenministerium (BMI) als auch an die Deutsche Post DHL gewendet.
Das Ergebnis unserer Anfragen?
Das BMI meldet lapidar und im Detail ausweichend zurück, dass DHL nicht dem BMI sondern den Datenschutzbehörden unterstehen würden und ob die in dieser Sache mit den Paketdienstleistern etwas besprochen hätten, davon hätte man keine Ahnung. Das Ministerium stellt sich also dumm und will sich zur der Frage, ob es bspw. Gespräche des BMI mit der DHL zu diesem Thema gegeben hat, nicht äußern.
Die Deutsche Post DHL Group (so die offizielle Bezeichnung der Paketsparte der Deutschen Post AG) bzw. deren Pressesprecherin will ebenfalls keine unserer Fragen beantworten, auch weiteres Nachfragen repetiert die stets knappe und von mal zu mal unfreundlicher wirkende Verweigerungshaltung.
Der Höhepunkt der knappen, wenn auch zugegebenermaßen sehr zügigen Kommunikation mit der DHL-Pressestelle stellt deren Verweigerung der Weiterleitung einer Jedermannsrecht-Auskunftsanfrage zu Details der Videoüberwachung an Packstationen (beruhend auf §4g (2) in Verbindung mit §4e BDSG) an die DHL-Datenschutzbeauftragte dar.
Wir haben die DHL-Pressesprecherin freundlich darauf hingewiesen, dass „jedermann“ das Recht hat (sogar anonym!) die in §4e Satz 1 Nr. 1 bis 8 BDSG aufgeführten Informationen über eine bestehende Videoüberwachungsanlage beauskunftet zu bekommen. Wir haben weiter darum gebeten uns mitzuteilen, ob unsere Anfrage nun doch an die DHL-Datenschutzbeauftragte weitergeleitet wird oder nicht, aber bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Blogbeitrags keine Antwort mehr dazu bekommen.
Egal: Dieses Auskunftsersuchen ging nun schon längst per Briefpost parallel und direkt an die Datenschutzbeauftragte raus.
Über weitere Erkenntnisse zu den offenen Fragen werden wir berichten und derweil die Bild-Dokumentation der technischen Ausstattung einiger Packstationen fortführen und ggf. Kategorisierungen zu den verwendeten Packstation-Typen einführen und veröffentlichen.
Übrigens: Alle bislang von uns gesichteten Packstationen protzen mit der Aussage, dass die Anlage videoüberwacht sei. Bei einigen der Anlagen fällt es uns schwer, dieser Behauptung Glauben schenken zu können. Erweckt die Deutsche Post DHL hier bewusst einen falschen Eindruck?
[Update 31.1.2018]
Kurz nach der Veröffentlichung dieses Beitrags meldeten sich sowohl BMI als auch die Pressesprecherin der DHL zurück.
Das Ministerium beteuert nicht zu wissen, ob die DHL die Videoüberwachung ausbauen wolle oder werde.
Die DHL-Pressestelle teilt uns mit, dass Sie unser Schreiben an die DHL-Datenschutzbeauftragte nun weitergeleitet habe, wobei allerdings inzwischen auch unser Postbrief an diese eingegangen ist …