Wir haben dank einer freundlichen Zuarbeit von dritter Seite den Text des Errichtungserlasses der Bundeshackerei ZITiS vom 6.4.2017 erhalten und in unserem offenen Arbeitswiki für alle einsehbar veröffentlicht.
Der Erlass ist kein geheimes Dokument, allerdings nur gegen Bezahlung des „Gemeinsamen Ministerialblattes“ erhältlich – das Bundesinnenministerium (BMI) wollte den Text unserer Redaktion auch auf ausdrückliche Nachfrage hin nicht mitteilen – was unsere informationsspendende Quelle so treffend wie schön kommentiert hat:
„Der ZITiS-Errichtngserlass ist nicht geheim – den dann einfach für alle einsehbar zu veröffentlichen, das war dem BMI dann wohl aber doch zuviel der Transparenz.“
Auch inhaltlich gibt der Bescheid keine besonderen Neuigkeiten her, wesentliche Kritikpunkte an der ZITiS hatten wir bereits an anderer Stelle notiert (Beitrag vom 18.9.2017 / Update vom 23.10.2017).
Erinnert sei lediglich daran, dass in der ZITiS Geheimdienste und Polizeien an einen Tisch im so genannten Beirat sitzen und sich austauschen, was faktisch einer weiteren Aushöhlung des infolge der NS-Erfahrungen seitens der Alliierten installierten Trennungsgebots gleichkommt. Diese Kritik konnte das BMI mit seinen Antworten auf unsere Nachfrage nicht wirklich ausräumen.
Vor allem: Der Errichtungsbescheid kann jederzeit in alleiniger Verantwortung des Bundesinnenministers geändert, erweitert werden. Dass zukünftig beispielsweise auch die anderen beiden Geheimdienste des Bundes (BND, MAD) mit an den ZITiS-Tisch sitzen und ihre Überwachungswünsche an die Bundeshacker herantragen dürfen, mochte das BMI in einer Nachfrage dazu nicht explizit ausschließen. Was diese diplomatische Antwort bedeutet, mag sich jede*r selbst ausdenken …