Deutschland, Verschlüsselungsland Nr. 1 – Heute: Das Bundesverfassungsgericht kann kein PGP

Deutschland soll „zum Verschlüsselungsland Nr. 1“ werden – das in dieser Wahlwerbe- und -populismuszeit immer wieder zu betonen, wird der Bundesinnenminister nicht müde.

Dass es damit nicht weit hier ist, ist nicht neu. Anfragen an verschiedene Ministerien oder Polizeistellen, ob man mit diesen PGP-verschlüsselt E-Mail-Kommunikation betreiben könne, werden in aller Regel nicht oder nur mit einem leicht spöttischen Unterton beantwortet. Und die übliche Antwort lautet: Nein.

Das Bundesverfassungsgericht teilt uns beispielsweise heute mit:

„Derzeit besteht keine Möglichkeit, mit dem Bundesverfassungsgericht per PGP-verschlüsselter E-Mails zu kommunizieren. Wie Ihnen Frau xxx bereits mitgeteilt hat, bestehen aber neben der E-Mail weitere Kontaktaufnahmemöglichkeiten, die den Schutz Ihrer persönlichen Daten gewährleisten.“

Gemeint war ein vorheriger Verweis, dass man dem Gericht auch ein Fax senden könne. Geflissentlich übersehen wird dabei die Tatsache, dass eine Fax-Übertragung üblicherweise unverschlüsselt erfolgt, also von Dritten mit Zugriff auf die Übertragungsdaten relativ leicht mitgelesen werden kann. Mal ganz davon abgesehen, dass längst nicht allen Menschen ein Telefax zur Verfügung steht.

Zusammengefasst:

Deutschland soll Verschlüsselungsland Nr. 1 werden. Das oberste Gericht des Landes kann aber keine PGP-verschlüsselte E-Mails empfangen und versenden.

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